2 AZR 551/16

Der Begriff “2 AZR 551/16” bezieht sich auf eine Akten­zei­chen-Num­mer eines Gerichts­ver­fah­rens. Die Zahl “2” gibt dabei an, dass es sich um das zwei­te Gerichts­ver­fah­ren han­delt. “AZR” steht für das Arbeits­ge­richt, bei dem das Ver­fah­ren statt­fin­det. Die Zah­len “551/16” geben Infor­ma­tio­nen über das Jahr (2016) und die genaue Num­mer des Verfahrens.


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    BAG: Kündigungsschutz nach Entlassungsverlangen des Betriebsrats

    Ist einem Arbeit­ge­ber auf Antrag des Betriebs­rats in einem Ver­fah­ren nach § 104 Satz 2 BetrVG* rechts­kräf­tig auf­ge­ge­ben wor­den, einen Arbeit­neh­mer zu ent­las­sen, liegt für eine ordent­li­che Kün­di­gung die­ses Arbeit­neh­mers ein drin­gen­des betrieb­li­ches Erfor­der­nis iSd. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG vor. Die Klä­ge­rin war bei dem beklag­ten Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men lang­jäh­rig als Sach­be­ar­bei­te­rin beschäf­tigt. Ende April…