Der Begriff “2 AZR 551/16” bezieht sich auf eine Aktenzeichen-Nummer eines Gerichtsverfahrens. Die Zahl “2” gibt dabei an, dass es sich um das zweite Gerichtsverfahren handelt. “AZR” steht für das Arbeitsgericht, bei dem das Verfahren stattfindet. Die Zahlen “551/16” geben Informationen über das Jahr (2016) und die genaue Nummer des Verfahrens.
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Ist einem Arbeitgeber auf Antrag des Betriebsrats in einem Verfahren nach § 104 Satz 2 BetrVG* rechtskräftig aufgegeben worden, einen Arbeitnehmer zu entlassen, liegt für eine ordentliche Kündigung dieses Arbeitnehmers ein dringendes betriebliches Erfordernis iSd. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG vor. Die Klägerin war bei dem beklagten Versicherungsunternehmen langjährig als Sachbearbeiterin beschäftigt. Ende April…