§ 626 BGB

Paragraph 626 des Bürgerlichen Gesetzbuches ermöglicht die außerordentliche Kündigung eines Dienstverhältnisses aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Ein solcher Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände die Fortsetzung des Vertrags bis zum ordentlichen Ende nicht zugemutet werden kann. Die Kündigung muss zwingend innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnisnahme der maßgebenden Tatsachen gegenüber dem Vertragspartner erklärt werden.