§ 626 Abs. 1 BGB
“§ 626 Abs. 1 BGB” ist ein Abschnitt im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch, der das “Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund” behandelt. Dieser Paragraph legt fest, dass ein Vertragsverhältnis von jeder Partei aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden kann. Der “wichtige Grund” muss dabei so schwerwiegend sein, dass dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zumutbar ist.