§ 18b BetrVG ist eine geplante Regelung im Betriebsverfassungsgesetz, die erstmals die digitale Stimmabgabe bei Betriebsratswahlen im Rahmen eines Pilotprojekts zulassen soll. Während der regulären Wahlperiode 2026 können Unternehmen neben der Urnen- und Briefwahl auch eine Online-Wahl anbieten, sofern sich Betriebsrat und Arbeitgeber zuvor darüber verständigen und der Wahlvorstand zustimmt. Die Durchführung erfordert erhöhte Sicherheitsanforderungen: Es dürfen nur solche Systeme verwendet werden, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sind. Ziel des Pilotprojekts ist es, die Praxistauglichkeit und Sicherheit digitaler Wahlverfahren zu erproben.
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Der neue § 18b BetrVG soll erstmals digitale Betriebsratswahlen ermöglichen. Wir zeigen, was im Gesetzesentwurf steht, welche Voraussetzungen gelten und was eine Rahmenbetriebsvereinbarung leisten muss.