§ 101 BetrVG

§ 101 BetrVG regelt das Zwangsgeld, das gegen Arbeitgeber verhängt werden kann, wenn sie bestimmte personelle Maßnahmen ohne Zustimmung des Betriebsrats durchführen. Wenn der Arbeitgeber der gerichtlichen Entscheidung nicht nachkommt, kann ein Zwangsgeld von bis zu 250 Euro pro Tag verhängt werden. Diese Regelung dient dazu, die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu schützen und die Zusammenarbeit zu fördern.