EU-Lieferkettenrichtlinie: Auswirkungen, Umsetzung und was Unternehmen wissen müssen

EU-Lieferkettenrichtlinie: Auswirkungen, Umsetzung und was Unternehmen wissen müssen

Die EU-Lie­fer­ket­ten­richt­li­nie (Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Due Dili­gence Direc­ti­ve, CSDDD) steht kurz vor der Umset­zung und wird tief­grei­fen­de Aus­wir­kun­gen auf Unter­neh­men inner­halb und außer­halb der Euro­päi­schen Uni­on haben. Die­se Richt­li­nie zielt dar­auf ab, Men­schen­rech­te und Umwelt­stan­dards in glo­ba­len Lie­fer­ket­ten zu stär­ken. Vie­le Unter­neh­men sind sich noch unsi­cher über die kon­kre­ten Anfor­de­run­gen, die auf sie zukom­men. Wel­che Schrit­te sind erfor­der­lich, um Com­pli­ance sicher­zu­stel­len, und wie kön­nen Unter­neh­men die poten­zi­el­len Risi­ken und Chan­cen die­ser neu­en Regu­lie­rung meis­tern?

Was ist die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)?

Die EU-Lie­fer­ket­ten­richt­li­nie (CSDDD) ist ein Geset­zes­vor­ha­ben der Euro­päi­schen Uni­on, das dar­auf abzielt, Unter­neh­men für die Ein­hal­tung von Men­schen­rech­ten und Umwelt­stan­dards in ihren glo­ba­len Lie­fer­ket­ten ver­ant­wort­lich zu machen. Im Kern ver­pflich­tet die Richt­li­nie Unter­neh­men zur Sorg­falts­pflicht. Das bedeu­tet, dass sie Risi­ken für Men­schen­rech­te und Umwelt inner­halb ihrer gesam­ten Wert­schöp­fungs­ket­te – von der Roh­stoff­ge­win­nung bis zum End­pro­dukt – iden­ti­fi­zie­ren, bewer­ten, ver­hin­dern, min­dern und behe­ben müs­sen.

Die CSDDD geht über die blo­ße Ein­hal­tung natio­na­ler Geset­ze hin­aus und eta­bliert einen umfas­sen­den Rah­men für Due Dili­gence. Unter­neh­men müs­sen ange­mes­se­ne Maß­nah­men ergrei­fen, um nega­ti­ve Aus­wir­kun­gen auf Men­schen und Umwelt zu ver­hin­dern oder zu been­den. Dazu gehört bei­spiels­wei­se die Bekämp­fung von Kin­der­ar­beit, Zwangs­ar­beit, Dis­kri­mi­nie­rung, sowie der Schutz von Umwelt­gü­tern wie Was­ser, Boden und Luft. Die Richt­li­nie sieht auch vor, dass Unter­neh­men Beschwer­de­me­cha­nis­men ein­rich­ten müs­sen, um Betrof­fe­nen die Mög­lich­keit zu geben, Miss­stän­de zu mel­den.

Anwendungsbereich und betroffene Unternehmen

Die EU-Lie­fer­ket­ten­richt­li­nie wird eine Viel­zahl von Unter­neh­men betref­fen, sowohl direkt als auch indi­rekt. Die direk­te Betrof­fen­heit hängt von der Unter­neh­mens­grö­ße, dem Umsatz und dem Tätig­keits­be­reich ab.

Direkt betrof­fen sind in ers­ter Linie:

  • Gro­ße Unter­neh­men mit mehr als 500 Mit­ar­bei­tern und einem welt­wei­ten Umsatz von über 150 Mil­lio­nen Euro.
  • Unter­neh­men in bestimm­ten Hoch­ri­si­ko­sek­to­ren (z.B. Textil‑, Land­wirt­schafts- oder Berg­bau­in­dus­trie) mit mehr als 250 Mit­ar­bei­tern und einem Umsatz von über 40 Mil­lio­nen Euro.

Es ist wich­tig zu beto­nen, dass auch klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men (KMU) indi­rekt von der Richt­li­nie betrof­fen sein kön­nen. Als Zulie­fe­rer gro­ßer Unter­neh­men müs­sen sie unter Umstän­den Nach­wei­se über die Ein­hal­tung von Men­schen­rech­ten und Umwelt­stan­dards erbrin­gen. Dies kann zu zusätz­li­chen Anfor­de­run­gen und Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten füh­ren. Die indi­rek­te Betrof­fen­heit von KMUs ergibt sich dar­aus, dass gro­ße Unter­neh­men ihre Sorg­falts­pflich­ten ent­lang der gesam­ten Lie­fer­ket­te wahr­neh­men müs­sen, was die Ein­be­zie­hung ihrer Zulie­fe­rer erfor­dert.

Die EU-Lie­fer­ket­ten­richt­li­nie zielt dar­auf ab, eine lücken­lo­se Ver­ant­wor­tung in den glo­ba­len Lie­fer­ket­ten zu eta­blie­ren, wes­halb auch Unter­neh­men mit weni­ger Mit­ar­bei­tern und Umsatz indi­rekt in den Anwen­dungs­be­reich der CSDDD fal­len kön­nen.

EU-Lie­fer­ket­ten-Richt­li­nie (kmu.admin.ch)

Kernpunkte der Umsetzung: Sorgfaltspflichten und Risikomanagement

Die EU-Lie­fer­ket­ten­richt­li­nie (CSDDD) ver­an­kert umfas­sen­de Sorg­falts­pflich­ten, die Unter­neh­men erfül­len müs­sen, um Risi­ken im Zusam­men­hang mit Men­schen­rech­ten und Umwelt in ihren glo­ba­len Lie­fer­ket­ten zu mini­mie­ren. Die­se Pflich­ten umfas­sen ein brei­tes Spek­trum an Akti­vi­tä­ten, die von der Iden­ti­fi­zie­rung poten­zi­el­ler Risi­ken bis zur Imple­men­tie­rung von Abhil­fe­maß­nah­men rei­chen.

Zen­tral ist die Iden­ti­fi­zie­rung und Bewer­tung von Risi­ken. Unter­neh­men müs­sen sys­te­ma­tisch ana­ly­sie­ren, wo in ihren Lie­fer­ket­ten Risi­ken für Men­schen­rech­te (z.B. Kin­der­ar­beit, Zwangs­ar­beit, Dis­kri­mi­nie­rung) und Umwelt (z.B. Umwelt­ver­schmut­zung, Ent­wal­dung, über­mä­ßi­ger Res­sour­cen­ver­brauch) bestehen. Die­se Ana­ly­se soll­te sowohl die direk­ten Geschäfts­be­zie­hun­gen als auch die vor­ge­la­ger­ten Lie­fe­ran­ten umfas­sen.

Ein effek­ti­ves Risi­ko­ma­nage­ment­sys­tem ist uner­läss­lich, um die iden­ti­fi­zier­ten Risi­ken zu bewäl­ti­gen. Dies beinhal­tet die Ent­wick­lung von Stra­te­gien zur Risi­ko­ver­mei­dung, Risi­ko­min­de­rung und Risi­ko­be­sei­ti­gung. Risi­ko­ver­mei­dung kann bedeu­ten, Geschäfts­be­zie­hun­gen mit Lie­fe­ran­ten ein­zu­stel­len, die nicht bereit sind, Min­dest­stan­dards ein­zu­hal­ten. Risi­ko­min­de­rung kann Maß­nah­men wie die Ver­bes­se­rung der Arbeits­be­din­gun­gen vor Ort, die Ein­füh­rung von Umwelt­ma­nage­ment­stan­dards oder die För­de­rung von Schu­lun­gen für Mit­ar­bei­ter umfas­sen.

Die Über­wa­chung der Wirk­sam­keit der imple­men­tier­ten Maß­nah­men ist ein wei­te­rer wich­ti­ger Bestand­teil der Sorg­falts­pflicht. Unter­neh­men müs­sen regel­mä­ßig über­prü­fen, ob ihre Maß­nah­men die gewünsch­ten Ergeb­nis­se erzie­len und ob zusätz­li­che Maß­nah­men erfor­der­lich sind. Dies kann durch Audits, Inspek­tio­nen vor Ort oder die Ein­ho­lung von Feed­back von Stake­hol­dern erfol­gen.

Ein wesent­li­ches Ele­ment der CSDDD sind Beschwer­de­me­cha­nis­men. Unter­neh­men müs­sen Mecha­nis­men ein­rich­ten, die es betrof­fe­nen Per­so­nen ermög­li­chen, Beschwer­den über mög­li­che Men­schen­rechts- oder Umwelt­ver­let­zun­gen ein­zu­rei­chen. Die­se Beschwer­den müs­sen ernst genom­men und unter­sucht wer­den, und es müs­sen ange­mes­se­ne Abhil­fe­maß­nah­men ergrif­fen wer­den, um die Situa­ti­on zu ver­bes­sern.

Auswirkungen auf die Unternehmensstrategie und Compliance

Die EU-Lie­fer­ket­ten­richt­li­nie (CSDDD) erfor­dert eine tief­grei­fen­de Anpas­sung der Unter­neh­mens­stra­te­gie und der Com­pli­ance-Anfor­de­run­gen. Sie zwingt Unter­neh­men dazu, Nach­hal­tig­keits­aspek­te in ihre Geschäfts­mo­del­le zu inte­grie­ren und ihre inter­nen Pro­zes­se und Struk­tu­ren ent­spre­chend anzu­pas­sen.

Die Ein­bin­dung von Nach­hal­tig­keit in die Geschäfts­stra­te­gie bedeu­tet, dass Unter­neh­men nicht mehr nur auf finan­zi­el­le Kenn­zah­len ach­ten dür­fen, son­dern auch sozia­le und öko­lo­gi­sche Aspek­te berück­sich­ti­gen müs­sen. Dies erfor­dert eine Ände­rung der Denk­wei­se und eine Inte­gra­ti­on von Nach­hal­tig­keits­zie­len in alle Geschäfts­be­rei­che, von der Pro­dukt­ent­wick­lung über das Lie­fe­ran­ten­ma­nage­ment bis hin zum Mar­ke­ting.

Not­wen­di­ge Anpas­sun­gen in den inter­nen Pro­zes­sen und Struk­tu­ren umfas­sen die Ein­füh­rung von Due Dili­gence-Pro­zes­sen für Lie­fe­ran­ten, die Imple­men­tie­rung von Bericht­erstat­tungs­me­cha­nis­men zur Trans­pa­renz und die Ein­rich­tung von Kon­troll­sys­te­men zur Über­wa­chung der Ein­hal­tung von Men­schen­rechts- und Umwelt­stan­dards.

Das Lie­fe­ran­ten­ma­nage­ment muss neu bewer­tet wer­den. Unter­neh­men müs­sen ihre Lie­fe­ran­ten sorg­fäl­tig aus­wäh­len und bewer­ten, um sicher­zu­stel­len, dass sie die Anfor­de­run­gen der CSDDD erfül­len. Dies kann die Durch­füh­rung von Audits, die Über­prü­fung von Zer­ti­fi­zie­run­gen und die Zusam­men­ar­beit mit Lie­fe­ran­ten zur Ver­bes­se­rung ihrer Nach­hal­tig­keits­leis­tung umfas­sen.

Die CSDDD erfor­dert auch eine trans­pa­ren­te Bericht­erstat­tung über die Sorg­falts­pflicht­ak­ti­vi­tä­ten und die erziel­ten Ergeb­nis­se. Unter­neh­men müs­sen regel­mä­ßig Bericht erstat­ten, wie sie die Anfor­de­run­gen der Richt­li­nie erfül­len und wel­che Fort­schrit­te sie bei der Ver­bes­se­rung ihrer Nach­hal­tig­keits­leis­tung erzie­len. Die­se Berich­te müs­sen öffent­lich zugäng­lich sein, um das Ver­trau­en von Kun­den und Stake­hol­dern zu stär­ken.

Herausforderungen und Chancen für Unternehmen

Die Umset­zung der EU-Lie­fer­ket­ten­richt­li­nie (CSDDD) ist mit einer Rei­he von Her­aus­for­de­run­gen ver­bun­den. Dazu gehö­ren die Kom­ple­xi­tät der glo­ba­len Lie­fer­ket­ten, die hohen Com­pli­ance-Kos­ten und die Schwie­rig­keit, die Ein­hal­tung von Stan­dards in allen Tei­len der Lie­fer­ket­te zu über­wa­chen.

Trotz die­ser Her­aus­for­de­run­gen bie­tet die CSDDD auch erheb­li­che Chan­cen für Unter­neh­men. Die Stär­kung der Nach­hal­tig­keit und die Ver­bes­se­rung der Repu­ta­ti­on kön­nen zu Wett­be­werbs­vor­tei­len füh­ren und das Stake­hol­der-Enga­ge­ment erhö­hen.

Die Imple­men­tie­rung der Richt­li­nie kann als Chan­ce gese­hen wer­den, das Ver­trau­en von Kun­den und Stake­hol­dern zu gewin­nen. Unter­neh­men, die nach­weis­lich Ver­ant­wor­tung für ihre Lie­fer­ket­ten über­neh­men, kön­nen sich von ihren Wett­be­wer­bern abhe­ben und einen posi­ti­ven Bei­trag zur Gesell­schaft leis­ten.

Die CSDDD kann auch Inno­va­ti­on för­dern. Unter­neh­men, die sich aktiv mit Nach­hal­tig­keit aus­ein­an­der­set­zen, kön­nen neue Pro­duk­te und Dienst­leis­tun­gen ent­wi­ckeln, die umwelt­freund­li­cher und sozi­al­ver­träg­li­cher sind.

Die Ein­hal­tung der CSDDD erfor­dert eine hohe Trans­pa­renz. Unter­neh­men müs­sen offen über ihre Lie­fer­ket­ten und ihre Bemü­hun­gen zur Ver­bes­se­rung der Nach­hal­tig­keit berich­ten. Die­se Trans­pa­renz kann das Ver­trau­en von Kun­den und Stake­hol­dern stär­ken und zu einer posi­ti­ven Repu­ta­ti­on bei­tra­gen.

Vorbereitung und erste Schritte zur Umsetzung

Um sich effek­tiv auf die EU-Lie­fer­ket­ten­richt­li­nie vor­zu­be­rei­ten, soll­ten Unter­neh­men zunächst eine umfas­sen­de Risi­ko­ana­ly­se ihrer Lie­fer­ket­ten durch­füh­ren. Dies beinhal­tet die Iden­ti­fi­zie­rung von poten­zi­el­len Risi­ken in Bezug auf Men­schen­rech­te und Umwelt­stan­dards ent­lang der gesam­ten Wert­schöp­fungs­ket­te.

Ein wich­ti­ger Schritt ist die Anpas­sung bestehen­der Com­pli­ance-Pro­gram­me. Unter­neh­men müs­sen sicher­stel­len, dass ihre inter­nen Richt­li­ni­en und Ver­fah­ren den Anfor­de­run­gen der CSDDD ent­spre­chen. Dies kann die Imple­men­tie­rung von Beschwer­de­me­cha­nis­men für Betrof­fe­ne und die Ein­rich­tung von Abhil­fe­maß­nah­men bei Ver­stö­ßen beinhal­ten.

Die Schu­lung der Mit­ar­bei­ter ist ein wei­te­rer ent­schei­den­der Fak­tor für eine erfolg­rei­che Umset­zung. Mit­ar­bei­ter müs­sen über die Anfor­de­run­gen der EU-Lie­fer­ket­ten­richt­li­nie infor­miert und in die Lage ver­setzt wer­den, Risi­ken zu erken­nen und zu mel­den.

Auch die Lie­fe­ran­ten­be­wer­tung ist essen­ti­ell. Unter­neh­men soll­ten ihre Lie­fe­ran­ten einer sorg­fäl­ti­gen Due Dili­gence unter­zie­hen, um sicher­zu­stel­len, dass sie eben­falls die gefor­der­ten Stan­dards ein­hal­ten. Dies kann durch Fra­ge­bö­gen, Audits und Zer­ti­fi­zie­run­gen erfol­gen.

Eine trans­pa­ren­te Bericht­erstat­tung über die ergrif­fe­nen Maß­nah­men und die erziel­ten Fort­schrit­te ist eben­falls ein wich­ti­ger Bestand­teil der Com­pli­ance. Unter­neh­men soll­ten regel­mä­ßig über ihre Akti­vi­tä­ten im Bereich Nach­hal­tig­keit und Men­schen­rech­te berich­ten.

Fazit

Die EU-Lie­fer­ket­ten­richt­li­nie stellt eine bedeu­ten­de Ver­än­de­rung für Unter­neh­men dar. Sie ver­pflich­tet die­se, pro­ak­tiv zu han­deln und Nach­hal­tig­keit als inte­gra­len Bestand­teil ihrer Geschäfts­stra­te­gie zu betrach­ten. Dies erfor­dert eine umfas­sen­de Ana­ly­se der Lie­fer­ket­ten, die Anpas­sung von Com­pli­ance-Pro­gram­men und die Schu­lung der Mit­ar­bei­ter.

Ein Aus­blick auf die zukünf­ti­ge Ent­wick­lung zeigt, dass die Bedeu­tung von Com­pli­ance und Nach­hal­tig­keit in den Lie­fer­ket­ten wei­ter zuneh­men wird. Unter­neh­men, die sich früh­zei­tig mit den Anfor­de­run­gen der EU-Lie­fer­ket­ten­richt­li­nie aus­ein­an­der­set­zen, kön­nen Wett­be­werbs­vor­tei­le erzie­len und das Ver­trau­en von Kun­den und Stake­hol­dern gewin­nen.

Weiterführende Quellen

  • Lie­fer­ket­ten­ge­setz | IHK Mün­chen – Die­se Quel­le bie­tet Infor­ma­tio­nen dar­über, was auf Unter­neh­men im Zusam­men­hang mit der EU-Lie­fer­ket­ten­richt­li­nie zukommt.
  • News | osa­pi­ens – Die­se Quel­le berich­tet, dass das EU-Lie­fer­ket­ten­ge­setz (CSDDD) vie­le neue Ver­pflich­tun­gen für Unter­neh­men mit sich bringt.
  • Fach­bei­trä­ge und Blogs – PwC Legal – Die­se Quel­le erwähnt die Aus­wir­kun­gen der Omni­bus-Initia­ti­ve der EU-Kom­mis­si­on auf die EU-Lie­fer­ket­ten­richt­li­nie (CSDDD).