EU-Lieferkettenrichtlinie

Die EU-Lie­fer­ket­ten­richt­li­nie soll Unter­neh­men dazu ver­pflich­ten, ent­lang ihrer gesam­ten Wert­schöp­fungs­ket­te men­schen­recht­li­che und umwelt­be­zo­ge­ne Risi­ken zu erken­nen, zu ver­hin­dern und zu min­dern. Sie legt Sorg­falts­pflich­ten fest, die sich sowohl auf eige­ne Akti­vi­tä­ten als auch auf direk­te und indi­rek­te Geschäfts­part­ner bezie­hen. Ziel ist es, nach­hal­ti­ges und ver­ant­wor­tungs­vol­les Wirt­schaf­ten inner­halb und außer­halb der EU zu för­dern. Die Richt­li­nie rich­tet sich vor allem an gro­ße Unter­neh­men und bestimm­te risi­ko­be­haf­te­te Bran­chen.