Aktuelle EU-Vertragsklauseln für KI-Beschaffung: Ein Leitfaden für öffentliche Organisationen

Aktuelle EU-Vertragsklauseln für KI-Beschaffung: Ein Leitfaden für öffentliche Organisationen

Öffent­li­che Orga­ni­sa­tio­nen ste­hen zuneh­mend vor der Her­aus­for­de­rung, Künst­li­che Intel­li­genz (KI) zu beschaf­fen und in ihre Pro­zes­se zu inte­grie­ren. Dabei müs­sen sie eine Viel­zahl von recht­li­chen und ethi­schen Aspek­ten berück­sich­ti­gen, ins­be­son­de­re auf EU-Ebe­ne. Die­ser Arti­kel bie­tet einen umfas­sen­den Über­blick über die aktu­el­len EU-Ver­trags­klau­seln für die KI-Beschaf­fung und dient als Leit­fa­den, um öffent­li­che Auf­trag­ge­ber bei der rechts­si­che­ren und ver­ant­wor­tungs­vol­len Imple­men­tie­rung von KI-Sys­te­men zu unter­stüt­zen. Er beleuch­tet die wich­tigs­ten Bestim­mun­gen, Risi­ken und Chan­cen und gibt prak­ti­sche Hin­wei­se für die Anwen­dung in der Pra­xis. Die kor­rek­te Anwen­dung die­ser Klau­seln ist ent­schei­dend, um Trans­pa­renz, Fair­ness und den Schutz der Grund­rech­te zu gewährleisten.

Grundlagen der KI-Beschaffung im öffentlichen Sektor

Die öffent­li­che Beschaf­fung von KI-Sys­te­men unter­schei­det sich von der Beschaf­fung her­kömm­li­cher Güter und Dienst­leis­tun­gen. Dies liegt vor allem an der Kom­ple­xi­tät von KI, ihrer inhä­ren­ten Intrans­pa­renz und dem Poten­zi­al für Bias und Dis­kri­mi­nie­rung. Das Ver­ga­be­recht der EU, ins­be­son­de­re die EU-Richt­li­ni­en zur öffent­li­chen Auf­trags­ver­ga­be (z.B. Richt­li­nie 2014/24/EU), bil­den den recht­li­chen Rah­men, der jedoch durch spe­zi­fi­sche Anfor­de­run­gen für KI ergänzt wer­den muss.

Eine der größ­ten Beson­der­hei­ten bei der Beschaf­fung von KI-Sys­te­men ist die Not­wen­dig­keit, nicht nur die Funk­tio­na­li­tät, son­dern auch die ethi­schen und gesell­schaft­li­chen Aus­wir­kun­gen zu berück­sich­ti­gen. Wäh­rend bei tra­di­tio­nel­len Beschaf­fun­gen oft kla­re Leis­tungs­be­schrei­bun­gen und mess­ba­re Ergeb­nis­se im Vor­der­grund ste­hen, erfor­dert die KI-Beschaf­fung eine umfas­sen­de­re Risi­ko­be­trach­tung. Öffent­li­che Auf­trag­ge­ber müs­sen sicher­stel­len, dass die ein­ge­setz­ten KI-Sys­te­me trans­pa­rent, nach­voll­zieh­bar und frei von Dis­kri­mi­nie­rung sind. Dies erfor­dert eine sorg­fäl­ti­ge Defi­ni­ti­on der Anfor­de­run­gen, eine trans­pa­ren­te Bewer­tung der Ange­bo­te und eine kon­ti­nu­ier­li­che Über­wa­chung der KI-Sys­te­me wäh­rend ihres gesam­ten Lebenszyklus.

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Aspekt ist die Daten­qua­li­tät. KI-Sys­te­me ler­nen aus Daten, und die Qua­li­tät die­ser Daten hat einen direk­ten Ein­fluss auf die Leis­tung und Fair­ness des Sys­tems. Öffent­li­che Auf­trag­ge­ber müs­sen daher sicher­stel­len, dass die ver­wen­de­ten Daten reprä­sen­ta­tiv, kor­rekt und voll­stän­dig sind und dass ange­mes­se­ne Maß­nah­men zum Schutz der Daten getrof­fen werden.

Zudem ist die Exper­ti­se im Bereich KI oft begrenzt. Vie­le öffent­li­che Orga­ni­sa­tio­nen ver­fü­gen nicht über das not­wen­di­ge Know-how, um KI-Sys­te­me zu bewer­ten und zu beschaf­fen. Dies führt häu­fig zu einer Abhän­gig­keit von exter­nen Anbie­tern und birgt das Risi­ko, dass unge­eig­ne­te oder über­teu­er­te Lösun­gen beschafft wer­den. Um dies zu ver­mei­den, ist es wich­tig, dass öffent­li­che Auf­trag­ge­ber ihre Kom­pe­ten­zen im Bereich KI aus­bau­en und sich bei Bedarf exter­ne Exper­ti­se hinzuziehen.

Überblick über aktuelle EU-Vertragsklauseln für KI

Die EU-Kom­mis­si­on hat erkannt, dass spe­zi­fi­sche EU-Ver­trags­klau­seln für die KI-Beschaf­fung not­wen­dig sind, um die oben genann­ten Her­aus­for­de­run­gen zu bewäl­ti­gen. Die­se Klau­seln sol­len öffent­li­che Auf­trag­ge­ber dabei unter­stüt­zen, KI-Sys­te­me rechts­si­cher, ethisch und ver­ant­wor­tungs­voll zu beschaffen.

Ein wich­ti­ger Bestand­teil sind die Modell­ver­trags­klau­seln, die die EU-Kom­mis­si­on in Reak­ti­on auf den kom­men­den KI-Ver­ord­nung (Arti­fi­ci­al Intel­li­gence Act, kurz AIA) ent­wi­ckelt hat, beson­ders im Hin­blick auf Hoch­ri­si­ko-KI. Die­se Stan­dard­ver­trags­klau­seln sol­len als Grund­la­ge für die Ver­trags­ge­stal­tung die­nen und sicher­stel­len, dass die wich­tigs­ten Aspek­te wie Trans­pa­renz, Ver­ant­wort­lich­keit, Daten­si­cher­heit und Com­pli­ance berück­sich­tigt wer­den. Die Klau­seln umfas­sen Rege­lun­gen zu The­men wie:

  • Zweck­bin­dung der KI: Die KI darf nur für den im Ver­trag fest­ge­leg­ten Zweck ein­ge­setzt werden.
  • Daten­schutz: Die Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten muss im Ein­klang mit der DSGVO erfolgen.
  • Trans­pa­renz: Die Funk­ti­ons­wei­se der KI muss nach­voll­zieh­bar sein.
  • Audi­tier­bar­keit: Die KI muss von unab­hän­gi­gen Drit­ten geprüft wer­den können.
  • Haf­tung: Die Haf­tung für Schä­den, die durch die KI ver­ur­sacht wer­den, muss klar gere­gelt sein.
  • Rech­te der Betrof­fe­nen: Betrof­fe­ne Per­so­nen müs­sen über die Ver­wen­dung ihrer Daten infor­miert wer­den und das Recht haben, Wider­spruch einzulegen.

Die KI-Ver­ord­nung selbst wird die KI-Beschaf­fung maß­geb­lich beein­flus­sen, da sie kla­re Anfor­de­run­gen an die Ent­wick­lung, das Inver­kehr­brin­gen und die Ver­wen­dung von KI-Sys­te­men stellt. Ins­be­son­de­re für Hoch­ri­si­ko-KI sind stren­ge Kon­for­mi­täts­be­wer­tungs­ver­fah­ren und Zer­ti­fi­zie­run­gen vor­ge­se­hen. Öffent­li­che Auf­trag­ge­ber müs­sen sicher­stel­len, dass die von ihnen beschaff­ten KI-Sys­te­me den Anfor­de­run­gen der KI-Ver­ord­nung entsprechen.

Es ist wich­tig zu beto­nen, dass die Modell­ver­trags­klau­seln der EU-Kom­mis­si­on ledig­lich eine Emp­feh­lung dar­stel­len. Öffent­li­che Auf­trag­ge­ber kön­nen die­se Klau­seln an ihre spe­zi­fi­schen Bedürf­nis­se anpas­sen. Es ist jedoch rat­sam, sich bei der Ver­trags­ge­stal­tung an den Modell­klau­seln zu ori­en­tie­ren, um sicher­zu­stel­len, dass die wich­tigs­ten Aspek­te berück­sich­tigt werden.

Wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen zu den Ent­wür­fen von EU-Modell­ver­trags­klau­seln für Hoch­ri­si­ko-KI-Sys­te­me im öffent­li­chen Sek­tor fin­den Sie hier: Ent­wurf von EU-Modell­ver­trags­klau­seln für Hoch­ri­si­ko-KI im … (haerting.de)

Risikomanagement und Compliance bei der KI-Beschaffung

Die Beschaf­fung von KI-Sys­te­men birgt eine Rei­he von Risi­ken, die öffent­li­che Orga­ni­sa­tio­nen sorg­fäl­tig mana­gen müs­sen. Die­se Risi­ken kön­nen tech­ni­scher, ethi­scher, recht­li­cher oder ope­ra­tio­nel­ler Natur sein. Ein sys­te­ma­ti­sches Risi­ko­ma­nage­ment ist daher uner­läss­lich, um poten­zi­el­le nega­ti­ve Aus­wir­kun­gen zu mini­mie­ren und die Vor­tei­le der KI-Tech­no­lo­gie opti­mal zu nutzen.

Zu den wich­tigs­ten Risi­ken gehören:

  • Dis­kri­mi­nie­rung und Bias: KI-Sys­te­me kön­nen bestehen­de Vor­ur­tei­le in den Trai­nings­da­ten ver­stär­ken und zu dis­kri­mi­nie­ren­den Ergeb­nis­sen füh­ren. Dies kann zu unfai­ren oder unge­rech­ten Ent­schei­dun­gen in Berei­chen wie Straf­ver­fol­gung, Sozi­al­leis­tun­gen oder Per­so­nal­we­sen führen.
  • Daten­schutz­ver­let­zun­gen: KI-Sys­te­me ver­ar­bei­ten oft gro­ße Men­gen sen­si­bler Daten. Ein unzu­rei­chen­der Schutz die­ser Daten kann zu Daten­schutz­ver­let­zun­gen und Ver­stö­ßen gegen die DSGVO (Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung) führen.
  • Man­geln­de Trans­pa­renz und Erklär­bar­keit: Vie­le KI-Sys­te­me, ins­be­son­de­re sol­che, die auf kom­ple­xen Algo­rith­men des maschi­nel­len Ler­nens basie­ren, sind schwer zu ver­ste­hen und zu erklä­ren. Dies kann das Ver­trau­en in die Tech­no­lo­gie unter­gra­ben und die Ver­ant­wort­lich­keit erschweren.
  • Sicher­heits­ri­si­ken: KI-Sys­te­me kön­nen anfäl­lig für Cyber­an­grif­fe sein, die zu Mani­pu­la­tio­nen der Ergeb­nis­se oder zum Dieb­stahl von Daten füh­ren können.
  • Feh­ler­haf­te Ent­schei­dun­gen: Feh­ler in der Ent­wick­lung, Imple­men­tie­rung oder im Betrieb von KI-Sys­te­men kön­nen zu fal­schen oder unge­nau­en Ent­schei­dun­gen füh­ren, die erheb­li­che Kon­se­quen­zen haben können.

Um die­se Risi­ken zu mini­mie­ren, soll­ten öffent­li­che Orga­ni­sa­tio­nen einen umfas­sen­den Com­pli­ance-Rah­men imple­men­tie­ren, der die fol­gen­den Ele­men­te umfasst:

  • Daten­schutz: Sicher­stel­lung der Ein­hal­tung der DSGVO und ande­rer rele­van­ter Daten­schutz­ge­set­ze. Dies umfasst die Imple­men­tie­rung geeig­ne­ter tech­ni­scher und orga­ni­sa­to­ri­scher Maß­nah­men zum Schutz per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten.
  • Daten­si­cher­heit: Schutz von Daten vor unbe­fug­tem Zugriff, Ver­lust oder Beschä­di­gung. Dies umfasst die Imple­men­tie­rung von Sicher­heits­richt­li­ni­en, Zugriffs­kon­trol­len und Verschlüsselungstechnologien.
  • Ethik: Ent­wick­lung und Imple­men­tie­rung ethi­scher Richt­li­ni­en für die KI-Ent­wick­lung und ‑Nut­zung. Die­se Richt­li­ni­en soll­ten Prin­zi­pi­en wie Fair­ness, Trans­pa­renz, Ver­ant­wort­lich­keit und Men­schen­wür­de berücksichtigen.
  • Trans­pa­renz: Sicher­stel­lung der Trans­pa­renz von KI-Sys­te­men, indem Infor­ma­tio­nen über die ver­wen­de­ten Daten, Algo­rith­men und Ent­schei­dungs­pro­zes­se bereit­ge­stellt werden.
  • Ver­ant­wort­lich­keit: Fest­le­gung kla­rer Ver­ant­wort­lich­kei­ten für die Ent­wick­lung, Imple­men­tie­rung und den Betrieb von KI-Sys­te­men. Dies umfasst die Benen­nung von Ver­ant­wort­li­chen für die Über­wa­chung der Ein­hal­tung ethi­scher und recht­li­cher Anforderungen.
  • Audi­tier­bar­keit: Ermög­li­chung der Audi­tier­bar­keit von KI-Sys­te­men, um die Ein­hal­tung ethi­scher und recht­li­cher Anfor­de­run­gen zu überprüfen.

Die Iden­ti­fi­zie­rung und Bewer­tung von Risi­ken soll­te ein inte­gra­ler Bestand­teil des KI-Beschaf­fungs­pro­zes­ses sein. Öffent­li­che Orga­ni­sa­tio­nen soll­ten eine Risi­ko­ana­ly­se durch­füh­ren, um poten­zi­el­le Risi­ken zu iden­ti­fi­zie­ren und deren Wahr­schein­lich­keit und Aus­wir­kun­gen zu bewer­ten. Auf Basis die­ser Ana­ly­se kön­nen dann geeig­ne­te Min­de­rungs­maß­nah­men ergrif­fen wer­den, um die Risi­ken zu minimieren.

Praktische Anwendung der EU-Vertragsklauseln

Die Imple­men­tie­rung der EU-Ver­trags­klau­seln in den Beschaf­fungs­pro­zess erfor­dert eine sorg­fäl­ti­ge Pla­nung und Umset­zung. Hier sind kon­kre­te Hand­lungs­emp­feh­lun­gen für öffent­li­che Organisationen:

  • Früh­zei­ti­ge Ein­bin­dung recht­li­cher Exper­ti­se: Bereits in der frü­hen Pla­nungs­pha­se soll­ten Rechts­exper­ten in den Beschaf­fungs­pro­zess ein­ge­bun­den wer­den, um sicher­zu­stel­len, dass alle rele­van­ten EU-Ver­trags­klau­seln berück­sich­tigt werden.
  • Anpas­sung der Aus­schrei­bungs­un­ter­la­gen: Die Aus­schrei­bungs­un­ter­la­gen müs­sen so gestal­tet sein, dass sie die Anfor­de­run­gen der EU-Ver­trags­klau­seln wider­spie­geln. Dies umfasst die Auf­nah­me von Klau­seln zu The­men wie Daten­schutz, Daten­si­cher­heit, Ethik, Trans­pa­renz und Verantwortlichkeit.
  • Defi­ni­ti­on kla­rer Leis­tungs­an­for­de­run­gen: Die Leis­tungs­an­for­de­run­gen für das KI-Sys­tem müs­sen klar und prä­zi­se defi­niert wer­den, um sicher­zu­stel­len, dass das Sys­tem den ethi­schen und recht­li­chen Anfor­de­run­gen entspricht.
  • Berück­sich­ti­gung von Stan­dard­ver­trags­klau­seln: Die EU-Kom­mis­si­on hat Stan­dard­ver­trags­klau­seln für die Beschaf­fung von KI-Sys­te­men ent­wi­ckelt. Die­se Klau­seln kön­nen als Vor­la­ge für die Gestal­tung der Ver­trags­be­din­gun­gen ver­wen­det wer­den. Sie­he EU-Kom­mis­si­on: Stan­dard­ver­trags­klau­seln für die Beschaf­fung von KI (bi-medien.de) — Nach­richt über die Ver­öf­fent­li­chung von Stan­dard­ver­trags­klau­seln für KI-Beschaf­fun­gen durch die EU-Kommission.
  • Sorg­fäl­ti­ge Bewer­tung der Ange­bo­te: Die Ange­bo­te der Bie­ter müs­sen sorg­fäl­tig geprüft wer­den, um sicher­zu­stel­len, dass sie den Anfor­de­run­gen der EU-Ver­trags­klau­seln ent­spre­chen. Dies umfasst die Bewer­tung der tech­ni­schen Spe­zi­fi­ka­tio­nen des KI-Sys­tems, der Daten­schutz­maß­nah­men, der ethi­schen Richt­li­ni­en und der Ver­ant­wort­lich­kei­ten der Bieter.
  • Imple­men­tie­rung von Kon­troll­me­cha­nis­men: Nach der Zuschlags­er­tei­lung soll­ten Kon­troll­me­cha­nis­men imple­men­tiert wer­den, um sicher­zu­stel­len, dass das KI-Sys­tem wäh­rend des Betriebs den Anfor­de­run­gen der EU-Ver­trags­klau­seln ent­spricht. Dies umfasst die regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung der Daten­schutz­maß­nah­men, die Über­wa­chung der ethi­schen Richt­li­ni­en und die Durch­füh­rung von Audits.
  • Schu­lung der Mit­ar­bei­ter: Die Mit­ar­bei­ter der öffent­li­chen Orga­ni­sa­ti­on müs­sen in den Anfor­de­run­gen der EU-Ver­trags­klau­seln geschult wer­den, um sicher­zu­stel­len, dass sie die­se bei der Beschaf­fung und Nut­zung von KI-Sys­te­men berücksichtigen.
  • Doku­men­ta­ti­on des Beschaf­fungs­pro­zes­ses: Der gesam­te Beschaf­fungs­pro­zess, ein­schließ­lich der Risi­ko­ana­ly­se, der Bewer­tung der Ange­bo­te und der Imple­men­tie­rung der Kon­troll­me­cha­nis­men, soll­te sorg­fäl­tig doku­men­tiert werden.
  • Nut­zung von Mus­ter­ver­trags­klau­seln: Infor­ma­tio­nen zu EU-Mus­ter­ver­trags­klau­seln für KI-Beschaf­fung durch öffent­li­che Orga­ni­sa­tio­nen fin­den sich hier: Mus­ter­ver­trags­klau­seln für die KI-Beschaf­fung durch öffent­li­che … (datenrecht.ch).

Eine trans­pa­ren­te und nach­voll­zieh­ba­re Ver­trags­ge­stal­tung ist ent­schei­dend, um das Ver­trau­en in die KI-Sys­te­me zu stär­ken. Die Aus­schrei­bung soll­te so gestal­tet sein, dass sie die Anfor­de­run­gen der EU-Ver­trags­klau­seln klar kom­mu­ni­ziert und die Bie­ter auf­for­dert, ihre Vor­ge­hens­wei­se zur Ein­hal­tung die­ser Anfor­de­run­gen dar­zu­le­gen. Bei der Bewer­tung der Ange­bo­te soll­ten nicht nur die tech­ni­schen Aspek­te, son­dern auch die ethi­schen und recht­li­chen Aspek­te berück­sich­tigt wer­den. Der Zuschlag soll­te nur an Bie­ter erteilt wer­den, die nach­weis­lich in der Lage sind, die Anfor­de­run­gen der EU-Ver­trags­klau­seln zu erfüllen.

Die Rolle der KI-Verordnung bei der Beschaffung

Die kom­men­de EU-KI-Ver­ord­nung wird die öffent­li­che Beschaf­fung von KI-Sys­te­men maß­geb­lich beein­flus­sen. Die Ver­ord­nung zielt dar­auf ab, ein­heit­li­che Regeln für die Ent­wick­lung, das Inver­kehr­brin­gen und die Nut­zung von KI-Sys­te­men in der EU zu schaf­fen. Sie unter­schei­det zwi­schen ver­schie­de­nen Risi­ko­ka­te­go­rien von KI-Sys­te­men und legt je nach Risi­ko­grad unter­schied­li­che Anfor­de­run­gen fest.

Ins­be­son­de­re für Hoch­ri­si­ko-KI-Sys­te­me sieht die Ver­ord­nung stren­ge Anfor­de­run­gen vor. Die­se Anfor­de­run­gen betref­fen unter ande­rem die Daten­qua­li­tät, die Doku­men­ta­ti­on, die Trans­pa­renz, die mensch­li­che Auf­sicht und die Robust­heit der Sys­te­me. Öffent­li­che Orga­ni­sa­tio­nen, die Hoch­ri­si­ko-KI-Sys­te­me beschaf­fen, müs­sen sicher­stel­len, dass die Sys­te­me die­se Anfor­de­run­gen erfüllen.

Die KI-Ver­ord­nung sieht eine Kon­for­mi­täts­be­wer­tung für Hoch­ri­si­ko-KI-Sys­te­me vor. Dies bedeu­tet, dass die Sys­te­me vor dem Inver­kehr­brin­gen oder der Nut­zung einer unab­hän­gi­gen Prü­fung unter­zo­gen wer­den müs­sen, um sicher­zu­stel­len, dass sie den Anfor­de­run­gen der Ver­ord­nung ent­spre­chen. Die Kon­for­mi­täts­be­wer­tung kann ent­we­der durch eine Zer­ti­fi­zie­rung oder durch eine ande­re Form der Bewer­tung erfolgen.

Die Anfor­de­run­gen der KI-Ver­ord­nung wer­den sich in den Beschaf­fungs­pro­zess inte­grie­ren las­sen. Öffent­li­che Orga­ni­sa­tio­nen müs­sen sicher­stel­len, dass die Aus­schrei­bungs­un­ter­la­gen die Anfor­de­run­gen der KI-Ver­ord­nung wider­spie­geln und dass die Bie­ter nach­wei­sen, dass ihre KI-Sys­te­me die Kon­for­mi­täts­be­wer­tung bestan­den haben.

Die KI-Ver­ord­nung wird auch die Ver­ant­wort­lich­kei­ten der öffent­li­chen Orga­ni­sa­tio­nen bei der Beschaf­fung von KI-Sys­te­men prä­zi­sie­ren. Öffent­li­che Orga­ni­sa­tio­nen sind dafür ver­ant­wort­lich, sicher­zu­stel­len, dass die KI-Sys­te­me, die sie beschaf­fen, sicher, zuver­läs­sig und ethisch sind. Sie müs­sen auch sicher­stel­len, dass die Sys­te­me die Grund­rech­te und die Wer­te der EU respektieren.

Best Practices für eine ethische und verantwortungsvolle KI-Beschaffung

Ethi­sche und ver­ant­wor­tungs­vol­le KI-Beschaf­fung ist mehr als nur die Ein­hal­tung von Geset­zen; es geht dar­um, sicher­zu­stel­len, dass KI-Sys­te­me im Ein­klang mit den Wer­ten und Zie­len der öffent­li­chen Orga­ni­sa­ti­on ste­hen und der Gesell­schaft als Gan­zes die­nen. Dies erfor­dert einen pro­ak­ti­ven Ansatz, der ethi­sche Über­le­gun­gen in jeden Schritt des Beschaf­fungs­pro­zes­ses integriert.

Ein wich­ti­ger Aspekt ist die Fair­ness von KI-Sys­te­men. Öffent­li­che Orga­ni­sa­tio­nen müs­sen sicher­stel­len, dass die von ihnen beschaff­ten KI-Sys­te­me kei­ne dis­kri­mi­nie­ren­den Ergeb­nis­se lie­fern. Dies erfor­dert eine sorg­fäl­ti­ge Prü­fung der Trai­nings­da­ten, der Algo­rith­men und der Ent­schei­dungs­fin­dungs­pro­zes­se der KI-Sys­te­me. Es ist wich­tig, Diver­si­tät in den Daten­sät­zen sicher­zu­stel­len und Algo­rith­men zu ver­wen­den, die Trans­pa­renz und Erklär­bar­keit fördern.

Inklu­si­on ist ein wei­te­rer ent­schei­den­der Fak­tor. KI-Sys­te­me soll­ten so kon­zi­piert sein, dass sie für alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger zugäng­lich und nutz­bar sind, unab­hän­gig von ihren Fähig­kei­ten, ihrem Geschlecht, ihrer eth­ni­schen Zuge­hö­rig­keit oder ihrem sozio­öko­no­mi­schen Sta­tus. Dies erfor­dert eine enge Zusam­men­ar­beit mit Inter­es­sen­grup­pen und der Zivil­ge­sell­schaft, um die Bedürf­nis­se und Per­spek­ti­ven aller Betei­lig­ten zu berücksichtigen.

Trans­pa­renz und Rechen­schafts­pflicht sind uner­läss­lich, um das Ver­trau­en der Öffent­lich­keit in KI-Sys­te­me zu gewähr­leis­ten. Öffent­li­che Orga­ni­sa­tio­nen soll­ten trans­pa­rent dar­über sein, wie KI-Sys­te­me funk­tio­nie­ren, wie sie ein­ge­setzt wer­den und wel­che Aus­wir­kun­gen sie haben. Sie soll­ten auch Mecha­nis­men ein­rich­ten, um die Rechen­schafts­pflicht für Ent­schei­dun­gen zu gewähr­leis­ten, die von KI-Sys­te­men getrof­fen werden.

Die Nach­hal­tig­keit von KI-Sys­te­men ist eben­falls ein wich­ti­ger Aspekt. Öffent­li­che Orga­ni­sa­tio­nen soll­ten bei der Beschaf­fung von KI-Sys­te­men dar­auf ach­ten, dass die­se ener­gie­ef­fi­zi­ent sind und kei­ne nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen auf die Umwelt haben. Sie soll­ten auch die lang­fris­ti­gen Aus­wir­kun­gen der KI-Sys­te­me auf die Arbeits­plät­ze und die Gesell­schaft ins­ge­samt berücksichtigen.

Um eine ethi­sche und ver­ant­wor­tungs­vol­le KI-Beschaf­fung zu gewähr­leis­ten, kön­nen öffent­li­che Orga­ni­sa­tio­nen fol­gen­de Maß­nah­men ergreifen:

  • Ethi­sche Leit­li­ni­en ent­wi­ckeln: Erstel­lung von kla­ren und umfas­sen­den ethi­schen Leit­li­ni­en für die KI-Beschaf­fung, die die Wer­te und Zie­le der Orga­ni­sa­ti­on widerspiegeln.
  • Risi­ko­be­wer­tung durch­füh­ren: Durch­füh­rung einer umfas­sen­den Risi­ko­be­wer­tung, um poten­zi­el­le ethi­sche, sozia­le und öko­lo­gi­sche Risi­ken im Zusam­men­hang mit der KI-Beschaf­fung zu identifizieren.
  • Inter­es­sen­grup­pen ein­be­zie­hen: Ein­be­zie­hung von Inter­es­sen­grup­pen, ein­schließ­lich Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, Exper­tin­nen und Exper­ten sowie Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­tern der Zivil­ge­sell­schaft, in den Beschaffungsprozess.
  • Trans­pa­ren­te Beschaf­fungs­ver­fah­ren anwen­den: Anwen­dung trans­pa­ren­ter Beschaf­fungs­ver­fah­ren, die eine offe­ne und fai­re Bewer­tung der Ange­bo­te ermöglichen.
  • Unab­hän­gi­ge Über­prü­fung durch­füh­ren: Durch­füh­rung einer unab­hän­gi­gen Über­prü­fung der KI-Sys­te­me, um sicher­zu­stel­len, dass sie ethi­schen und recht­li­chen Anfor­de­run­gen entsprechen.
  • Kon­ti­nu­ier­li­che Über­wa­chung und Bewer­tung: Kon­ti­nu­ier­li­che Über­wa­chung und Bewer­tung der KI-Sys­te­me, um sicher­zu­stel­len, dass sie wei­ter­hin ethi­schen und recht­li­chen Anfor­de­run­gen ent­spre­chen und ihren beab­sich­tig­ten Zweck erfüllen.

Fazit

Die Beschaf­fung von KI durch öffent­li­che Orga­ni­sa­tio­nen ist ein kom­ple­xer Pro­zess, der eine sorg­fäl­ti­ge Berück­sich­ti­gung recht­li­cher, ethi­scher und tech­ni­scher Aspek­te erfor­dert. Die kor­rek­te Anwen­dung der EU-Ver­trags­klau­seln ist ent­schei­dend, um Rechts­si­cher­heit, Trans­pa­renz und den Schutz der Grund­rech­te zu gewähr­leis­ten. Die kom­men­de EU-KI-Ver­ord­nung wird zusätz­li­che Anfor­de­run­gen an die Beschaf­fung von KI-Sys­te­men stel­len. Eine pro­ak­ti­ve Her­an­ge­hens­wei­se an das Risi­ko­ma­nage­ment, die Ein­hal­tung ethi­scher Grund­sät­ze und die Ein­be­zie­hung von Inter­es­sen­grup­pen sind uner­läss­lich, um das Ver­trau­en der Öffent­lich­keit in KI-Sys­te­me zu gewin­nen und sicher­zu­stel­len, dass sie der Gesell­schaft als Gan­zes die­nen. Zukünf­ti­ge Ent­wick­lun­gen im Bereich der KI-Beschaf­fung wer­den sich vor­aus­sicht­lich auf die Stan­dar­di­sie­rung von Pro­zes­sen, die Ent­wick­lung von Zer­ti­fi­zie­rungs­ver­fah­ren und die För­de­rung von Inno­va­tio­nen im Bereich der ethi­schen KI konzentrieren.

Weiterführende Quellen