Digitale Entgeltabrechnung einführen: Ihr Leitfaden für eine rechtssichere und effiziente Umstellung

Digitale Entgeltabrechnung einführen: Ihr Leitfaden für eine rechtssichere und effiziente Umstellung

Die Digi­ta­li­sie­rung der Ent­gelt­ab­rech­nung ist für Unter­neh­men längst kei­ne Zukunfts­vi­si­on mehr, son­dern eine stra­te­gi­sche Not­wen­dig­keit. Sie ver­spricht nicht nur erheb­li­che Effi­zi­enz­ge­win­ne und Kos­ten­ein­spa­run­gen, son­dern auch eine Stei­ge­rung der Daten­si­cher­heit und Mit­ar­bei­ter­zu­frie­den­heit. Doch die Umstel­lung von papier­ba­sier­ten auf digi­ta­le Pro­zes­se erfor­dert eine sorg­fäl­ti­ge Pla­nung und die Berück­sich­ti­gung zahl­rei­cher recht­li­cher, tech­ni­scher und orga­ni­sa­to­ri­scher Aspek­te. Die­ser Arti­kel beleuch­tet die ent­schei­den­den Schrit­te und Best Prac­ti­ces, um Ihre Lohn- und Gehalts­ab­rech­nung erfolg­reich und rechts­si­cher zu digi­ta­li­sie­ren.

Vorteile der digitalen Entgeltabrechnung: Mehr als nur Papier sparen

Die Umstel­lung auf eine digi­ta­le Ent­gelt­ab­rech­nung bie­tet eine Viel­zahl von Vor­tei­len für Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer glei­cher­ma­ßen, die weit über die blo­ße Ein­spa­rung von Papier hin­aus­ge­hen.

Kosten- und Zeitersparnis

Einer der offen­sicht­lichs­ten Vor­tei­le ist die signi­fi­kan­te Kos­ten­er­spar­nis. Der Weg­fall von Druck‑, Kuver­tier- und Por­to­kos­ten sum­miert sich schnell, ins­be­son­de­re in grö­ße­ren Unter­neh­men. Durch­schnitt­lich kön­nen pro Mit­ar­bei­ter und Monat etwa 1,50 Euro ein­ge­spart wer­den. Hin­zu kommt eine erheb­li­che Zeit­er­spar­nis für die HR-Abtei­lung. Manu­el­le admi­nis­tra­ti­ve Arbeits­schrit­te wie das Aus­dru­cken, Sor­tie­ren und Ver­sen­den ent­fal­len. Statt­des­sen genügt oft ein Klick, um Doku­men­te im digi­ta­len Mit­ar­bei­ter­post­fach zu hin­ter­le­gen. Auto­ma­ti­sier­te Pro­zes­se beschleu­ni­gen dar­über hin­aus gan­ze Arbeits­schrit­te in der Lohn­ab­rech­nung. Auch für Mit­ar­bei­ter ent­fal­len War­te­zei­ten auf pos­ta­li­sche Zustel­lun­gen, da sie jeder­zeit und orts­un­ab­hän­gig auf ihre Doku­men­te zugrei­fen kön­nen. Die­se Effi­zi­enz­stei­ge­rung ermög­licht es HR-Mit­ar­bei­tern, sich auf stra­te­gi­sche­re Auf­ga­ben zu kon­zen­trie­ren, die das Unter­neh­men vor­an­brin­gen, anstatt pri­mär repe­ti­ti­ve Pro­zes­se abzu­ar­bei­ten.

Erhöhte Effizienz und Genauigkeit

Digi­ta­le Abrech­nungs­tools auto­ma­ti­sie­ren vie­le manu­el­le Pro­zes­se, was nicht nur Zeit spart, son­dern auch die Feh­ler­an­fäl­lig­keit redu­ziert. Zah­len­dre­her, Über­tra­gungs­feh­ler oder ver­ges­se­ne Ände­run­gen, die bei manu­el­ler Bear­bei­tung auf­tre­ten kön­nen, wer­den mini­miert. Die Auto­ma­ti­sie­rung gewähr­leis­tet zudem, dass gesetz­lich ver­pflich­ten­de Mel­dun­gen an Berufs­ge­nos­sen­schaf­ten, Kran­ken­kas­sen und das Finanz­amt frist­ge­recht und kor­rekt erfol­gen. Dies führt zu einer höhe­ren Genau­ig­keit und Ver­läss­lich­keit der Abrech­nungs­pro­zes­se.

Verbesserte Datensicherheit und Archivierung

Ent­ge­gen man­cher Beden­ken kann die digi­ta­le Ent­gelt­ab­rech­nung eine höhe­re Daten­si­cher­heit bie­ten als papier­ba­sier­te Sys­te­me. Pro­fes­sio­nel­le Lösun­gen nut­zen pass­wort­ge­schütz­te Por­ta­le und Ver­schlüs­se­lung, um den siche­ren Zugriff auf sen­si­ble per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten zu gewähr­leis­ten. Sie ver­hin­dern den Ver­lust oder die Beschä­di­gung von Doku­men­ten und ermög­li­chen eine revi­si­ons­si­che­re Archi­vie­rung über die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Auf­be­wah­rungs­fris­ten von sechs Jah­ren hin­aus. Dies ist sowohl für Arbeit­ge­ber als auch für Arbeit­neh­mer von Vor­teil, da wich­ti­ge Unter­la­gen bis zum Ren­ten­ein­tritt sicher auf­be­wahrt wer­den kön­nen.

Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit

Die digi­ta­le Lohn­ab­rech­nung trägt maß­geb­lich zur Nach­hal­tig­keit bei, indem sie den Papier­ver­brauch und den damit ver­bun­de­nen öko­lo­gi­schen Fuß­ab­druck redu­ziert. Dies ist ein wich­ti­ger Bei­trag zum Umwelt­schutz und stärkt das posi­ti­ve Image des Unter­neh­mens.

Rechtssichere Umstellung: Zustimmung, Gesetze und Bestimmungen

Die Umstel­lung auf eine digi­ta­le Ent­gelt­ab­rech­nung muss stets rechts­si­cher erfol­gen und die gel­ten­den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen beach­ten.

Gesetzliche Grundlagen und Formvorschriften

Nach § 108 Abs. 1 S. 1 der Gewer­be­ord­nung (GewO) ist der Arbeit­ge­ber ver­pflich­tet, den Arbeit­neh­mern bei Zah­lung des Arbeits­ent­gelts eine Abrech­nung in Text­form zu ertei­len. Gemäß § 126b des Bür­ger­li­chen Gesetz­bu­ches (BGB) genügt die­ser Text­form grund­sätz­lich auch ein elek­tro­ni­sches Doku­ment. Wich­tig ist dabei, dass der Inhalt les­bar ist, auf einem dau­er­haf­ten Daten­trä­ger abge­legt wird und die Erklä­rung über den zweck­mä­ßi­gen Zeit­raum zugäng­lich auf­be­wahrt und unver­än­dert wie­der­ge­ge­ben wird. Ein PDF-For­mat, ins­be­son­de­re das unver­än­der­ba­re Unter­for­mat PDF/A, erfüllt die­se Anfor­de­run­gen. Inhalt­lich müs­sen digi­ta­le Abrech­nun­gen alle Anga­ben gemäß § 1 der Ent­gelt­be­schei­ni­gungs­ver­ord­nung ent­hal­ten, wie Arbeit­ge­ber- und Mit­ar­bei­ter­da­ten, Abrech­nungs­zeit­raum sowie Zusam­men­set­zung des Arbeits­ent­gelts mit Zuschlä­gen, Abzü­gen und sons­ti­gen Ver­gü­tun­gen.

Mitarbeiterzustimmung und BAG-Urteil

Ein zen­tra­ler Punkt bei der rechts­si­che­ren Umstel­lung ist die Zustim­mung der Mit­ar­bei­ter. Lan­ge Zeit wur­de betont, dass Arbeit­ge­ber nicht allein über die digi­ta­le Aus­hän­di­gung ent­schei­den kön­nen und Mit­ar­bei­ter expli­zit zustim­men müs­sen, um auf eine Papier­form zu ver­zich­ten. Ein Urteil des Lan­des­ar­beits­ge­richts (LAG) Nie­der­sach­sen im Janu­ar 2024 bekräf­tig­te dies und stell­te klar, dass eine Betriebs­ver­ein­ba­rung die indi­vi­du­el­le Zustim­mung nicht erset­zen kann.

Das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) hat jedoch in einem Urteil vom 28. Janu­ar 2025 (Az.: 9 AZR 48/24) eine wich­ti­ge Klar­stel­lung getrof­fen: Die Bereit­stel­lung von Ent­gelt­ab­rech­nun­gen in einem digi­ta­len Mit­ar­bei­ter­post­fach wahrt grund­sätz­lich die Text­form gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 GewO. Der Anspruch des Arbeit­neh­mers auf Abrech­nung sei­nes Ent­gelts ist dem­nach eine Hol­schuld, die der Arbeit­ge­ber erfül­len kann, indem er die Abrech­nung an einer elek­tro­ni­schen Aus­ga­be­stel­le (z.B. Mit­ar­bei­ter­post­fach) bereit­stellt. Der Zugang erfolgt dem­nach nicht erst beim tat­säch­li­chen Abruf, son­dern mit der Bereit­stel­lung. Aller­dings muss sicher­ge­stellt sein, dass auch Arbeit­neh­mer, die kei­nen Online-Zugang über pri­va­te End­ge­rä­te haben, die Abrech­nun­gen im Betrieb ein­se­hen und aus­dru­cken kön­nen. Auch wenn das BAG die Not­wen­dig­keit einer expli­zi­ten, vor­he­ri­gen Zustim­mung in bestimm­ten Fäl­len rela­ti­viert, bleibt eine trans­pa­ren­te Kom­mu­ni­ka­ti­on und die Ein­ho­lung der Zustim­mung – idea­ler­wei­se schrift­lich – eine star­ke Best Prac­ti­ce zur För­de­rung der Akzep­tanz und zur Ver­mei­dung von Kon­flik­ten.

Datenschutz und DSGVO

Beson­ders sen­si­ble Daten in Lohn­ab­rech­nun­gen (z.B. Reli­gi­ons­zu­ge­hö­rig­keit, Sozi­al­ver­si­che­rungs­num­mer) erfor­dern höchs­te Schutz­maß­nah­men. Die Digi­ta­li­sie­rung muss den Anfor­de­run­gen der DSGVO (Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung) und des Bun­des­da­ten­schutz­ge­set­zes (BDSG) voll­um­fäng­lich ent­spre­chen. Dies bedeu­tet, dass Unter­neh­men alle tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Maß­nah­men ergrei­fen müs­sen, um per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten wäh­rend der Über­tra­gung, Spei­che­rung und des Zugriffs vor unbe­fug­tem Lesen, Kopie­ren, Ver­än­dern oder Ent­fer­nen zu schüt­zen. Eine siche­re, pass­wort­ge­schütz­te digi­ta­le Post­box oder ein Mit­ar­bei­ter­por­tal sind hier­für uner­läss­lich. E‑Mail-Ver­sand ist nur mit aus­rei­chen­der Ver­schlüs­se­lung und wei­te­ren Schutz­maß­nah­men zu emp­feh­len, um Sicher­heits­lü­cken zu ver­mei­den.

Rolle des Betriebsrats

Der Betriebs­rat hat zwar kein expli­zi­tes Mit­be­stim­mungs­recht bei der rei­nen Ent­schei­dung zur digi­ta­len Ent­gelt­ab­rech­nung, muss aber gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG recht­zei­tig über die Ein­füh­rung unter­rich­tet wer­den. Eine Betriebs­ver­ein­ba­rung zur digi­ta­len Ent­gelt­ab­rech­nung wird drin­gend emp­foh­len, um die Grund­la­gen fest­zu­schrei­ben, die Rech­te der Mit­ar­bei­ter zu schüt­zen und die Akzep­tanz zu för­dern. The­men wie Daten­schutz, tech­ni­sche Zugäng­lich­keit und Unter­stüt­zung für tech­nik­fer­ne Mit­ar­bei­ter kön­nen hier klar gere­gelt wer­den.

Schritt-für-Schritt zur digitalen Entgeltabrechnung: Ein Leitfaden

Die erfolg­rei­che Umstel­lung auf eine digi­ta­le Lohn­ab­rech­nung erfor­dert eine sorg­fäl­ti­ge Pla­nung und einen struk­tu­rier­ten Ansatz.

1. Ist-Analyse und Zieldefinition

Begin­nen Sie mit einer detail­lier­ten Ana­ly­se Ihrer aktu­el­len, oft papier­ba­sier­ten Lohn­ab­rech­nungs­pro­zes­se. Iden­ti­fi­zie­ren Sie Eng­päs­se, manu­el­le Schrit­te und poten­zi­el­le Feh­ler­quel­len. Defi­nie­ren Sie klar die Zie­le der Digi­ta­li­sie­rung, wie z.B. Kos­ten­re­du­zie­rung, Zeit­er­spar­nis, höhe­re Genau­ig­keit, ver­bes­ser­te Daten­si­cher­heit und Mit­ar­bei­ter­zu­frie­den­heit.

2. Konzeptentwicklung und Anforderungsdefinition

Ent­wi­ckeln Sie ein umfas­sen­des Kon­zept für die digi­ta­le Ent­gelt­ab­rech­nung. Dazu gehört die Defi­ni­ti­on der tech­ni­schen Anfor­de­run­gen:

  • Siche­res Mitarbeiterportal/digitale Post­box: Ein zen­tra­ler, pass­wort­ge­schütz­ter Ort für die Bereit­stel­lung von Doku­men­ten.
  • Revi­si­ons­si­che­re Archi­vie­rung: Lang­fris­ti­ge und unver­än­der­li­che Spei­che­rung der Doku­men­te.
  • Schnitt­stel­len: Naht­lo­se Inte­gra­ti­on in bestehen­de HR-Sys­te­me (z.B. Zeit­er­fas­sung, Per­so­nal­ma­nage­ment) und die Mög­lich­keit zur auto­ma­ti­sier­ten Über­mitt­lung an Finanz­äm­ter und Sozi­al­ver­si­che­run­gen.
  • Daten­schutz­kon­for­mi­tät: Ein­hal­tung von DSGVO und BDSG durch Ver­schlüs­se­lung und Zugriffs­rech­te.
  • Benut­zer­freund­lich­keit: Sowohl für HR-Mit­ar­bei­ter als auch für End­nut­zer.
  • Mobi­le Zugäng­lich­keit: Mög­lich­keit des Zugriffs von unter­wegs.
  • For­mat: Ver­wen­dung eines all­ge­mein gül­ti­gen, nicht ver­än­der­ba­ren und digi­tal signier­ba­ren For­mats (z.B. PDF/A).

3. Softwareauswahl und Implementierung

Die Wahl der rich­ti­gen Soft­ware ist ent­schei­dend. Berück­sich­ti­gen Sie bei der Aus­wahl der Soft­ware fol­gen­de Kri­te­ri­en:

  • Funk­ti­ons­um­fang: Unter­stüt­zung aller rele­van­ter Lohn­ar­ten, auto­ma­ti­sier­te Berech­nun­gen, Mel­de­we­sen.
  • Rechts­si­cher­heit: GoBD- und DSGVO-Kon­for­mi­tät, aktu­el­le Geset­zes­än­de­run­gen wer­den berück­sich­tigt.
  • Inte­gra­ti­ons­fä­hig­keit: Offe­ne Schnitt­stel­len zu ande­ren Sys­te­men.
  • Ska­lier­bar­keit: Die Lösung soll­te mit dem Unter­neh­men wach­sen kön­nen.
  • Sup­port und Schu­lung: Guter Kun­den­ser­vice und Schu­lungs­an­ge­bo­te.
  • Kos­ten-Nut­zen-Ver­hält­nis: Trans­pa­ren­te Preis­mo­del­le.
  • Cloud-Lösung: Oft vor­teil­haft für Fle­xi­bi­li­tät, War­tung und mobi­le Zugäng­lich­keit.

Anbie­ter wie DATEV, d.velop, Lex­wa­re, edlohn, WISO, Sto­tax und Sage bie­ten spe­zia­li­sier­te Lösun­gen an. Nach der Aus­wahl folgt die Imple­men­tie­rung, die oft schritt­wei­se erfol­gen kann und Schu­lun­gen für die HR-Abtei­lung erfor­dert.

4. Kommunikation und Mitarbeiter-Einbindung

Eine trans­pa­ren­te und früh­zei­ti­ge Kom­mu­ni­ka­ti­on ist der Schlüs­sel zur Akzep­tanz in der Beleg­schaft. Infor­mie­ren Sie Ihre Mit­ar­bei­ter umfas­send über die Vor­tei­le, den Ablauf der Umstel­lung und die neu­en Pro­zes­se. Bie­ten Sie Unter­stüt­zung und Schu­lun­gen an, ins­be­son­de­re für tech­nik­fer­ne oder älte­re Mit­ar­bei­ter, um digi­ta­le Bar­rie­ren abzu­bau­en. Klä­ren Sie Fra­gen zum Daten­schutz und der Sicher­heit der per­sön­li­chen Daten. Die Ein­ho­lung der schrift­li­chen Zustim­mung zur digi­ta­len Zustel­lung ist nach wie vor die sichers­te Vari­an­te, auch wenn das BAG-Urteil neue Inter­pre­ta­tio­nen zulässt.

5. Technische Bereitstellung und Support

Stel­len Sie sicher, dass alle Mit­ar­bei­ter den tech­ni­schen Zugriff auf die digi­ta­len Abrech­nun­gen haben. Dies kann die Bereit­stel­lung von Com­pu­tern oder Dru­ckern im Unter­neh­men umfas­sen, falls Mit­ar­bei­ter kei­ne pri­va­ten End­ge­rä­te besit­zen oder die­se nicht nut­zen möch­ten. Ein nut­zer­freund­li­ches und zuver­läs­si­ges Por­tal ist essen­zi­ell. Nach der Ein­füh­rung soll­te ein kla­rer Sup­port-Pro­zess eta­bliert wer­den, um Fra­gen und Pro­ble­me schnell zu lösen.

6. Regelmäßige Überprüfung und Optimierung

Die Digi­ta­li­sie­rung ist ein kon­ti­nu­ier­li­cher Pro­zess. Füh­ren Sie regel­mä­ßi­ge Audits durch, um die Ein­hal­tung gesetz­li­cher Vor­schrif­ten und die Funk­tio­na­li­tät des Sys­tems zu über­prü­fen. Sam­meln Sie Feed­back von Mit­ar­bei­tern und HR-Abtei­lung, um Pro­zes­se kon­ti­nu­ier­lich zu opti­mie­ren. Blei­ben Sie zudem stets über aktu­el­le gesetz­li­che Ände­run­gen infor­miert, um die Rechts­si­cher­heit dau­er­haft zu gewähr­leis­ten.

Fazit

Die Ein­füh­rung der digi­ta­len Ent­gelt­ab­rech­nung ist ein ent­schei­den­der Schritt hin zu einem moder­nen, effi­zi­en­ten und zukunfts­ori­en­tier­ten Per­so­nal­we­sen. Sie bie­tet viel­fäl­ti­ge Vor­tei­le, von erheb­li­chen Kos­ten- und Zeit­er­spar­nis­sen über eine ver­bes­ser­te Daten­si­cher­heit bis hin zu einer gestei­ger­ten Mit­ar­bei­ter­zu­frie­den­heit. Der Pro­zess erfor­dert zwar eine sorg­fäl­ti­ge Pla­nung und die Beach­tung recht­li­cher Rah­men­be­din­gun­gen, ins­be­son­de­re bezüg­lich der Mit­ar­bei­ter­zu­stim­mung und des Daten­schut­zes. Mit einer kla­ren Stra­te­gie, der Aus­wahl pas­sen­der Soft­ware und einer trans­pa­ren­ten Kom­mu­ni­ka­ti­on kann die Umstel­lung jedoch erfolg­reich gemeis­tert wer­den. Unter­neh­men, die die­sen Weg gehen, stär­ken nicht nur ihre Wett­be­werbs­fä­hig­keit, son­dern posi­tio­nie­ren sich auch als attrak­ti­ve Arbeit­ge­ber in einer zuneh­mend digi­ta­len Arbeits­welt.

Weiterführende Quellen

https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/entgeltabrechnungen-als-elektronisches-dokument/

https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9‑azr-48–24/