Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Betrieben und Unternehmen. Es umfasst die Rechte und Pflichten des Betriebsrats, die Mitbestimmung der Arbeitnehmer, die Durchführung von Betriebsversammlungen, die Regelungen zur Interessenvertretung der Arbeitnehmer sowie den Schutz vor Benachteiligung und Diskriminierung. Das Betriebsverfassungsrecht gewährleistet die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei unternehmensrelevanten Entscheidungen und trägt zur Sicherung ihrer Rechte und Interessen bei. Es bildet die Grundlage für die betriebliche Demokratie und den Ausgleich der Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Betrieben und Unternehmen.
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Die wesentlichen Rahmenbedingungen der Betriebsratswahl sind in den §§ 7 bis 20 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Die Details der Wahl finden sich für die weitaus meisten Betriebe in der Ersten Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung – WO). 1. Zeitpunkt der Betriebsratswahl Der Zeitpunkt der Betriebsratswahl ist in § 13 BetrVG festgelegt. Dort wird unterschieden zwischen regelmäßigen…