Betriebsverfassungsrecht

Das Betriebs­ver­fas­sungs­recht regelt die Bezie­hun­gen zwi­schen Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern in Betrie­ben und Unter­neh­men. Es umfasst die Rech­te und Pflich­ten des Betriebs­rats, die Mit­be­stim­mung der Arbeit­neh­mer, die Durch­füh­rung von Betriebs­ver­samm­lun­gen, die Rege­lun­gen zur Inter­es­sen­ver­tre­tung der Arbeit­neh­mer sowie den Schutz vor Benach­tei­li­gung und Dis­kri­mi­nie­rung. Das Betriebs­ver­fas­sungs­recht gewähr­leis­tet die Mit­be­stim­mung der Arbeit­neh­mer bei unter­neh­mens­re­le­van­ten Ent­schei­dun­gen und trägt zur Siche­rung ihrer Rech­te und Inter­es­sen bei. Es bil­det die Grund­la­ge für die betrieb­li­che Demo­kra­tie und den Aus­gleich der Inter­es­sen von Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern in Betrie­ben und Unter­neh­men.


  • Die Betriebsratswahl – Zeitpunkt der Wahl, Wahlrecht und Wahlanfechtung

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    Die Betriebsratswahl – Zeitpunkt der Wahl, Wahlrecht und Wahlanfechtung

    Die wesent­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen der Betriebs­rats­wahl sind in den §§ 7 bis 20 Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz (BetrVG) gere­gelt. Die Details der Wahl fin­den sich für die weit­aus meis­ten Betrie­be in der Ers­ten Ver­ord­nung zur Durch­füh­rung des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes (Wahl­ord­nung – WO).   1. Zeitpunkt der Betriebsratswahl Der Zeit­punkt der Betriebs­rats­wahl ist in § 13 BetrVG fest­ge­legt. Dort wird unter­schie­den zwi­schen regel­mä­ßi­gen…