Andreas
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Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat den Antrag der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di auf Feststellung der Unwirksamkeit der Mitbestimmungsvereinbarung bei der Zalando SE für unzulässig gehalten und damit die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin (Pressemitteilung Nr. 28/16 vom 04.07.2016) bestätigt. Eine Gesellschaft europäischen Rechts (Societas Europaea – SE) wird ausgehend von bereits bestehenden Gesellschaften gegründet. Hierbei ist nach dem…