Künstliche Intelligenz (KI)

Künst­li­che Intel­li­genz (KI) spielt im Arbeits­recht eine Rol­le in ver­schie­de­nen Berei­chen. Sie unter­stützt bei der Erstel­lung und Über­prü­fung von Arbeits­ver­trä­gen, erleich­tert die Über­wa­chung von Mit­ar­bei­ter­ak­ti­vi­tä­ten am Arbeits­platz, hilft bei der Erfas­sung von Arbeits­zei­ten und der Leis­tungs­mes­sung, und bie­tet recht­li­che Bera­tung und Ent­schei­dungs­un­ter­stüt­zung. Bei der Anwen­dung von KI im Arbeits­recht müs­sen jedoch recht­li­che und ethi­sche Aspek­te, wie der Daten­schutz und die Gewähr­leis­tung fai­rer Arbeits­be­din­gun­gen, sorg­fäl­tig berück­sich­tigt werden.


  • Urheberrecht bei KI-generierten Inhalten: Eine rechtliche Analyse

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    Urheberrecht bei KI-generierten Inhalten: Eine rechtliche Analyse

    Die künst­li­che Intel­li­genz (KI) hat in der digi­ta­len Ära eine trans­for­ma­ti­ve Rol­le ein­ge­nom­men, indem sie die Erstel­lung von Inhal­ten von Tex­ten bis hin zu kom­ple­xen Bil­dern und Musik revo­lu­tio­niert. Die­se Fort­schrit­te stel­len neue Her­aus­for­de­run­gen für das tra­di­tio­nel­le Urhe­ber­recht dar, da sie in recht­li­che Grau­zo­nen vor­sto­ßen. Die zen­tra­le Fra­ge dabei ist, ob und wie die­se KI-gene­rier­ten…