Zukunftsfähigkeit

Zukunfts­fä­hig­keit bezeich­net die Fähig­keit von Sys­te­men, Gesell­schaf­ten oder Unter­neh­men, lang­fris­tig unter sich ver­än­dern­den Bedin­gun­gen erfolg­reich zu bestehen und resi­li­ent zu blei­ben. Sie erfor­dert ein Han­deln, das heu­ti­ge Bedürf­nis­se erfüllt, ohne die Lebens­grund­la­gen und Ent­wick­lungs­chan­cen künf­ti­ger Gene­ra­tio­nen zu gefähr­den. Dabei spielt die Balan­ce zwi­schen öko­lo­gi­scher Ver­ant­wor­tung, sozia­ler Gerech­tig­keit und wirt­schaft­li­cher Inno­va­ti­ons­kraft eine ent­schei­den­de Rol­le. Letzt­lich geht es dar­um, pro­ak­tiv auf glo­ba­le Her­aus­for­de­run­gen zu reagie­ren, um die eige­ne Exis­tenz­grund­la­ge dau­er­haft zu sichern.


  • ESG und Arbeitsrecht: Eine neue Ära der Unternehmensverantwortung

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    ESG und Arbeitsrecht: Eine neue Ära der Unternehmensverantwortung

    Die Welt befin­det sich an einem Wen­de­punkt, an dem ESG (Envi­ron­men­tal, Social, Gover­nan­ce) zuneh­mend in den Mit­tel­punkt der Unter­neh­mens­füh­rung rückt. Unter­neh­men sind heu­te mehr denn je dazu auf­ge­ru­fen, über den rei­nen Geschäfts­er­folg hin­aus zu den­ken und nach­hal­ti­ge, sozia­le und ethi­sche Stan­dards zu berück­sich­ti­gen. Die­se Ent­wick­lung ist nicht nur eine Reak­ti­on auf den gesell­schaft­li­chen Wan­del, son­dern…