Zalando

Zalan­do ist ein deut­sches E‑Com­mer­ce-Unter­neh­men, das sich auf den Ver­kauf von Mode und Schu­hen spe­zia­li­siert hat. Es wur­de im Jahr 2008 gegrün­det und hat sich seit­dem zu einem der größ­ten Online-Händ­ler in Euro­pa ent­wi­ckelt. Zalan­do bie­tet eine brei­te Aus­wahl an Pro­duk­ten ver­schie­de­ner Mar­ken und Preis­klas­sen an und ermög­licht sei­nen Kun­den ein beque­mes und ein­fa­ches Ein­kaufs­er­leb­nis über das Internet.


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    Keine gerichtliche Überprüfung der Mitbestimmungsvereinbarung bei der Zalando SE auf Antrag von ver.di

    Das Lan­des­ar­beits­ge­richt Ber­lin-Bran­den­burg hat den Antrag der Ver­ein­ten Dienst­leis­tungs­ge­werk­schaft ver.di auf Fest­stel­lung der Unwirk­sam­keit der Mit­be­stim­mungs­ver­ein­ba­rung bei der Zalan­do SE für unzu­läs­sig gehal­ten und damit die Ent­schei­dung des Arbeits­ge­richts Ber­lin (Pres­se­mit­tei­lung Nr. 28/16 vom 04.07.2016) bestätigt. Eine Gesell­schaft euro­päi­schen Rechts (Socie­tas Euro­paea – SE) wird aus­ge­hend von bereits bestehen­den Gesell­schaf­ten gegrün­det. Hier­bei ist nach dem…