Ein Widerspruch bezeichnet das Verhältnis zwischen zwei Aussagen oder Sachverhalten, die logisch unvereinbar sind und sich gegenseitig ausschließen. In der Logik bedeutet dies, dass zwei entgegengesetzte Behauptungen nicht gleichzeitig wahr sein können. Zudem beschreibt der Begriff im Alltag das Äußern einer Gegenmeinung oder den rechtlichen Einspruch gegen eine getroffene Entscheidung. Das Ziel eines Widerspruchs ist es meist, auf eine Unstimmigkeit oder einen Fehler hinzuweisen.

/
§ 102 BetrVG einfach erklärt: Mitbestimmung des Betriebsrats bei Kündigungen, Rechte, Pflichten & Fristen. So geht’s richtig!

/
Erfahren Sie, welche Rechte der Betriebsrat bei Kündigungen hat, welche Pflichten Arbeitgeber erfüllen müssen und welche Konsequenzen bei Fehlern drohen. Mit praxisnahen Tipps und relevanter Rechtsprechung.