Wettbewerbsfähigkeit

Wett­be­werbs­fä­hig­keit bezeich­net die Fähig­keit eines Unter­neh­mens oder eines Staa­tes, sich dau­er­haft gegen­über Mit­be­wer­bern am Markt zu behaup­ten und wirt­schaft­lich erfolg­reich zu sein. Dies wird erreicht, indem Pro­duk­te oder Dienst­leis­tun­gen ange­bo­ten wer­den, die in Bezug auf Preis, Qua­li­tät und Inno­va­ti­ons­kraft attrak­ti­ver als die der Kon­kur­renz sind. Dabei spie­len sowohl inter­ne Fak­to­ren wie die Pro­duk­ti­vi­tät als auch exter­ne Rah­men­be­din­gun­gen wie Infra­struk­tur und tech­no­lo­gi­sche Ent­wick­lung eine ent­schei­den­de Rol­le. Ziel ist es, durch die­se Leis­tungs­fä­hig­keit Markt­an­tei­le zu sichern und lang­fris­ti­ges Wachs­tum sowie Wohl­stand zu gene­rie­ren.


  • ESG und Arbeitsrecht: Eine neue Ära der Unternehmensverantwortung

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    ESG und Arbeitsrecht: Eine neue Ära der Unternehmensverantwortung

    Die Welt befin­det sich an einem Wen­de­punkt, an dem ESG (Envi­ron­men­tal, Social, Gover­nan­ce) zuneh­mend in den Mit­tel­punkt der Unter­neh­mens­füh­rung rückt. Unter­neh­men sind heu­te mehr denn je dazu auf­ge­ru­fen, über den rei­nen Geschäfts­er­folg hin­aus zu den­ken und nach­hal­ti­ge, sozia­le und ethi­sche Stan­dards zu berück­sich­ti­gen. Die­se Ent­wick­lung ist nicht nur eine Reak­ti­on auf den gesell­schaft­li­chen Wan­del, son­dern…