Der Wahlvorstand ist ein Gremium, das für die rechtmäßige Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl in einem Unternehmen verantwortlich ist. Er besteht aus mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern und wird üblicherweise vom amtierenden Betriebsrat, dem Gesamtbetriebsrat oder einer Betriebsversammlung bestellt. Zu seinen zentralen Aufgaben gehören die Erstellung der Wählerliste, die Prüfung der Wahlvorschläge sowie die Überwachung der Stimmabgabe und die Feststellung des Wahlergebnisses. Um eine unabhängige Wahlorganisation zu gewährleisten, genießen die Mitglieder des Wahlvorstands während ihrer Amtszeit einen besonderen gesetzlichen Kündigungsschutz.

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