Wahlvoraussetzungen bezeichnen die rechtlich festgelegten Bedingungen, die eine Person erfüllen muss, um an einer Wahl teilnehmen zu dürfen. Dabei wird zwischen dem aktiven Wahlrecht, also der Befugnis zu wählen, und dem passiven Wahlrecht, der Berechtigung als Kandidat aufgestellt zu werden, unterschieden. Zu den typischen Kriterien gehören die Staatsangehörigkeit, das Erreichen eines gesetzlichen Mindestalters sowie ein fester Wohnsitz im Wahlgebiet. Erst wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine Person offiziell wahlberechtigt oder wählbar.

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Wussten Sie, dass eine Belegschaft mit einem Betriebsrat immer eine stärkere Position gegenüber dem Arbeitgeber hat als ohne? Doch wie gründet man eigentlich einen Betriebsrat und welche Schritte sind notwendig, um sicherzustellen, dass alles rechtlich korrekt abläuft? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte zur erstmaligen Wahl eines Betriebsrats in einem Betrieb, der bisher keinen…