Eine Wählerliste ist ein amtliches Verzeichnis, in dem alle Personen aufgeführt sind, die bei einer anstehenden Wahl stimmberechtigt sind. Sie wird von den zuständigen Behörden auf Grundlage der Melderegister erstellt, um sicherzustellen, dass nur berechtigte Bürger an der Abstimmung teilnehmen. Das Verzeichnis dient am Wahltag dazu, die Identität der Wählenden zu prüfen und eine doppelte Stimmabgabe zu verhindern. Nur wer in dieser Liste eingetragen ist, erhält in der Regel automatisch eine Wahlbenachrichtigung und kann sein Stimmrecht ausüben.

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Wussten Sie, dass eine Belegschaft mit einem Betriebsrat immer eine stärkere Position gegenüber dem Arbeitgeber hat als ohne? Doch wie gründet man eigentlich einen Betriebsrat und welche Schritte sind notwendig, um sicherzustellen, dass alles rechtlich korrekt abläuft? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte zur erstmaligen Wahl eines Betriebsrats in einem Betrieb, der bisher keinen…