Das Urteil mit dem Aktenzeichen 2 BvR 56/23 (und verbundene Verfahren) ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2024 zur Reform des Bundeswahlrechts. Das Gericht bestätigte darin die Verfassungsmäßigkeit der sogenannten Zweitstimmendeckelung, die Überhang- und Ausgleichsmandate abschafft, um die Größe des Bundestags dauerhaft zu begrenzen. Gleichzeitig erklärten die Richter den ersatzlosen Wegfall der Grundmandatsklausel für verfassungswidrig, da dies Parteien mit starken regionalen Schwerpunkten unangemessen benachteilige. Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung ordnete das Gericht an, dass die Fünf-Prozent-Hürde weiterhin nicht für Parteien gilt, die mindestens drei Direktmandate gewinnen.

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Das Arbeitsgericht Aachen hat am 23. April 2024 unter dem Aktenzeichen 2 BV 56/23 entschieden, dass die Auslieferungsfahrer eines Lieferdienstes im Liefergebiet Aachen einen eigenständigen Betriebsrat wählen dürfen. Diese bahnbrechende Entscheidung betrifft nicht nur die Rechte der Arbeitnehmer, sondern auch die strukturelle Organisation in digital gesteuerten Arbeitsumgebungen. Im Mai 2023 wählten die Auslieferungsfahrer des Lieferdienstes…