Urlaubsplanung

Urlaubsplanung bezeichnet den Prozess der betrieblichen Organisation und Koordination von Urlaubszeiten der Beschäftigten unter Berücksichtigung betrieblicher Erfordernisse und individueller Urlaubsansprüche. Sie umfasst die Festlegung von Fristen für Urlaubsanträge, die Berücksichtigung sozialer Kriterien sowie die Regelung von Betriebsurlaub oder Sperrzeiten. Rechtlich basiert die Urlaubsplanung auf dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und tariflichen oder betrieblichen Vereinbarungen. Eine transparente und gerechte Urlaubsplanung trägt zur Planbarkeit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei und minimiert Konflikte im Betrieb.