Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist eine Rechtsform für kleine Unternehmen in Deutschland. Sie wurde 2008 eingeführt und ermöglicht es Gründern, mit einem geringen Stammkapital von mindestens einem Euro eine Gesellschaft zu gründen. Die Haftung der Gesellschafter ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, was bedeutet, dass sie nicht mit ihrem persönlichen Vermögen haften. Die UG (haftungsbeschränkt) bietet somit eine flexible und kostengünstige Möglichkeit für Unternehmensgründungen.


  • BGH-Urteil zur Bezeichnung von gemeinnützigen Unternehmergesellschaften

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    BGH-Urteil zur Bezeichnung von gemeinnützigen Unternehmergesellschaften

    Am 28. April 2020 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein richtungsweisendes Urteil zur Bezeichnung von gemeinnützigen Unternehmergesellschaften gefällt. Dieses Urteil schafft Rechtssicherheit für Gründer und Betreiber von gemeinnützigen Unternehmergesellschaften in Deutschland. Sachverhalt Eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wollte ihre Eintragung im Handelsregister vornehmen und dabei den abgekürzten Rechtsformzusatz „gUG“ verwenden. Das Registergericht lehnte die Eintragung jedoch ab,…