Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Die Unter­neh­mer­ge­sell­schaft (haf­tungs­be­schränkt) ist eine Rechts­form für klei­ne Unter­neh­men in Deutsch­land. Sie wur­de 2008 ein­ge­führt und ermög­licht es Grün­dern, mit einem gerin­gen Stamm­ka­pi­tal von min­des­tens einem Euro eine Gesell­schaft zu grün­den. Die Haf­tung der Gesell­schaf­ter ist auf das Gesell­schafts­ver­mö­gen beschränkt, was bedeu­tet, dass sie nicht mit ihrem per­sön­li­chen Ver­mö­gen haf­ten. Die UG (haf­tungs­be­schränkt) bie­tet somit eine fle­xi­ble und kos­ten­güns­ti­ge Mög­lich­keit für Unternehmensgründungen.


  • BGH-Urteil zur Bezeichnung von gemeinnützigen Unternehmergesellschaften

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    BGH-Urteil zur Bezeichnung von gemeinnützigen Unternehmergesellschaften

    Am 28. April 2020 hat der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) ein rich­tungs­wei­sen­des Urteil zur Bezeich­nung von gemein­nüt­zi­gen Unter­neh­mer­ge­sell­schaf­ten gefällt. Die­ses Urteil schafft Rechts­si­cher­heit für Grün­der und Betrei­ber von gemein­nüt­zi­gen Unter­neh­mer­ge­sell­schaf­ten in Deutschland. Sachverhalt Eine gemein­nüt­zi­ge Unter­neh­mer­ge­sell­schaft (haf­tungs­be­schränkt) woll­te ihre Ein­tra­gung im Han­dels­re­gis­ter vor­neh­men und dabei den abge­kürz­ten Rechts­form­zu­satz “gUG” ver­wen­den. Das Regis­ter­ge­richt lehn­te die Ein­tra­gung jedoch ab,…