Ein Unterlassungsanspruch ist das rechtliche Mittel, mit dem eine Person von einer anderen verlangt, eine bestimmte rechtswidrige Handlung in der Zukunft zu unterlassen. Er setzt in der Regel voraus, dass bereits eine Rechtsverletzung stattgefunden hat und die ernsthafte Gefahr besteht, dass sich dieses Verhalten wiederholt. In bestimmten Fällen kann der Anspruch auch vorbeugend geltend gemacht werden, wenn eine erstmalige Beeinträchtigung unmittelbar droht. Ziel ist es, den Schutz subjektiver Rechte, wie beispielsweise des Eigentums, der Persönlichkeit oder des Urheberrechts, dauerhaft zu gewährleisten.

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Analyse der Mitbestimmungsrechte bei Compliance-Maßnahmen, Hinweisgebersystemen und IT-Überwachung. Erfahren Sie alles zu § 87 BetrVG und Rechtsfolgen.