Der Begriff „Umsetzung“ kann im Allgemeinen die praktische Realisierung eines Vorhabens oder Plans bezeichnen – etwa die Überführung theoretischer Konzepte in konkrete Maßnahmen. Im arbeitsrechtlichen Sinne nach dem Betriebsverfassungsgesetz meint „Umsetzung“ die innerbetriebliche Versetzung eines Mitarbeiters in einen anderen Arbeitsbereich, wenn dadurch die Arbeitsumstände wesentlich verändert werden. Beide Bedeutungen treffen im betrieblichen Kontext zusammen, wenn eine organisatorische Maßnahme nicht nur geplant, sondern auch arbeitsrechtlich relevant ist. So beschreibt „Umsetzung“ sowohl das Wie als auch das Was einer Veränderung im Unternehmen.
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