TV-BA

Der TV-BA ist der Tarifvertrag für die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit und bildet die rechtliche Grundlage für deren Arbeitsverhältnisse. Er regelt verbindlich wesentliche Aspekte wie die Eingruppierung in Gehaltsstufen, die wöchentliche Arbeitszeit sowie Urlaubsansprüche des Personals. Obwohl er sich eng am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) orientiert, enthält er spezifische Sonderregelungen, die auf die besonderen Anforderungen der Arbeitsverwaltung zugeschnitten sind. Ausgehandelt wird dieser Vertrag zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den zuständigen Gewerkschaften wie ver.di oder dem dbb.


  • TV-BA vs. TVöD im Jobcenter

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    TV-BA vs. TVöD im Jobcenter

    Unterschiedliche Vergütung im Jobcenter? Erfahren Sie, warum TV-BA und TVöD zu abweichenden Eingruppierungen führen und wann eine arbeitsrechtliche Überprüfung sinnvoll ist.