Textform

Die Text­form ist eine gesetz­li­che Form­vor­schrift im deut­schen Recht, die für bestimm­te Erklä­run­gen oder Ver­trä­ge gilt. Damit sie erfüllt ist, muss die Erklä­rung les­bar auf einem dau­er­haf­ten Daten­trä­ger abge­ge­ben wer­den und die Per­son des Erklä­ren­den ein­deu­tig nen­nen. Im Gegen­satz zur stren­ge­ren Schrift­form ist bei der Text­form kei­ne eigen­hän­di­ge Unter­schrift erfor­der­lich. Zu den gän­gi­gen Bei­spie­len für die Text­form zäh­len E‑Mails, SMS, Tele­fa­xe oder ein­ge­scann­te Doku­men­te.