Die Textform ist eine gesetzliche Formvorschrift im deutschen Recht, die für bestimmte Erklärungen oder Verträge gilt. Damit sie erfüllt ist, muss die Erklärung lesbar auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden und die Person des Erklärenden eindeutig nennen. Im Gegensatz zur strengeren Schriftform ist bei der Textform keine eigenhändige Unterschrift erforderlich. Zu den gängigen Beispielen für die Textform zählen E-Mails, SMS, Telefaxe oder eingescannte Dokumente.

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