Tariftreuegesetz

Das Tarif­treue­ge­setz stellt sicher, dass Unter­neh­men, die öffent­li­che Auf­trä­ge erhal­ten, tarif­li­che Arbeits­be­din­gun­gen ein­hal­ten müs­sen. Es soll fai­re Löh­ne sichern und Lohn­dum­ping ver­hin­dern. Unter­neh­men müs­sen sich an gel­ten­de Tarif­ver­trä­ge hal­ten, um am Ver­ga­be­ver­fah­ren teil­neh­men zu kön­nen. Das Gesetz stärkt die Tarif­au­to­no­mie und sorgt für gerech­te Arbeitsbedingungen.