Tariftreue

Tariftreue bedeutet, dass sich Unternehmen dazu verpflichten, bei der Ausführung von Aufträgen die Bestimmungen eines relevanten Tarifvertrags einzuhalten. Insbesondere im öffentlichen Vergaberecht ist dies oft eine Voraussetzung, damit Behörden Aufträge nur an Firmen vergeben, die tariflich festgelegte Löhne und Arbeitsbedingungen garantieren. Ziel dieser Regelung ist es, einen fairen Wettbewerb sicherzustellen und Lohndumping zu Lasten der Arbeitnehmer zu verhindern. Damit wird die Bindungskraft von Tarifverträgen gestärkt und eine angemessene Bezahlung der Beschäftigten gefördert.