Tarifrecht öffentlicher Dienst

Das Tarifrecht im öffentlichen Dienst regelt die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung der Angestellten bei Bund, Ländern und Kommunen auf Basis von Tarifverträgen. Diese Verträge, wie der TVöD oder der TV-L, werden zwischen den öffentlichen Arbeitgebern und den zuständigen Gewerkschaften ausgehandelt und sichern einheitliche Standards für das Arbeitsverhältnis. Im Gegensatz zum Beamtenrecht beruhen die Regelungen hier auf kollektiven Vereinbarungen und nicht auf einseitigen gesetzlichen Vorgaben des Dienstherrn.


  • TV-BA vs. TVöD im Jobcenter

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    TV-BA vs. TVöD im Jobcenter

    Unterschiedliche Vergütung im Jobcenter? Erfahren Sie, warum TV-BA und TVöD zu abweichenden Eingruppierungen führen und wann eine arbeitsrechtliche Überprüfung sinnvoll ist.