Strategische Mitbestimmung bezeichnet die Einbindung von Arbeitnehmervertretern in grundlegende und langfristige Unternehmensentscheidungen, was meist auf der Ebene des Aufsichtsrats erfolgt. Dabei werden weitreichende Themen wie Investitionsplanungen, Fusionen oder die allgemeine Geschäftsausrichtung gemeinsam beraten, bevor endgültige Beschlüsse gefasst werden. Ziel ist es, soziale Belange der Belegschaft frühzeitig zu berücksichtigen und einen Interessenausgleich zwischen Kapital und Arbeit zu schaffen. Dies trägt zur langfristigen Stabilität sowie zur nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens bei.

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