Sozialunternehmertum

Sozialunternehmertum bezeichnet das unternehmerische Handeln mit dem Ziel, soziale Probleme zu lösen und gesellschaftlichen Mehrwert zu schaffen. Dabei stehen nicht primär finanzielle Gewinne im Vordergrund, sondern der positive Einfluss auf Menschen und Umwelt. Sozialunternehmerinnen und -unternehmer nutzen innovative Ansätze und Geschäftsmodelle, um nachhaltige Lösungen für soziale Herausforderungen zu entwickeln und umzusetzen. Sie verbinden wirtschaftliches Denken mit sozialer Verantwortung.


  • BGH-Urteil zur Bezeichnung von gemeinnützigen Unternehmergesellschaften

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    BGH-Urteil zur Bezeichnung von gemeinnützigen Unternehmergesellschaften

    Am 28. April 2020 hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein richtungsweisendes Urteil zur Bezeichnung von gemeinnützigen Unternehmergesellschaften gefällt. Dieses Urteil schafft Rechtssicherheit für Gründer und Betreiber von gemeinnützigen Unternehmergesellschaften in Deutschland. Sachverhalt Eine gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wollte ihre Eintragung im Handelsregister vornehmen und dabei den abgekürzten Rechtsformzusatz „gUG“ verwenden. Das Registergericht lehnte die Eintragung jedoch ab,…