Sozialunternehmertum

Sozi­al­un­ter­neh­mer­tum bezeich­net das unter­neh­me­ri­sche Han­deln mit dem Ziel, sozia­le Pro­ble­me zu lösen und gesell­schaft­li­chen Mehr­wert zu schaf­fen. Dabei ste­hen nicht pri­mär finan­zi­el­le Gewin­ne im Vor­der­grund, son­dern der posi­ti­ve Ein­fluss auf Men­schen und Umwelt. Sozi­al­un­ter­neh­me­rin­nen und ‑unter­neh­mer nut­zen inno­va­ti­ve Ansät­ze und Geschäfts­mo­del­le, um nach­hal­ti­ge Lösun­gen für sozia­le Her­aus­for­de­run­gen zu ent­wi­ckeln und umzu­set­zen. Sie ver­bin­den wirt­schaft­li­ches Den­ken mit sozia­ler Verantwortung.


  • BGH-Urteil zur Bezeichnung von gemeinnützigen Unternehmergesellschaften

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    BGH-Urteil zur Bezeichnung von gemeinnützigen Unternehmergesellschaften

    Am 28. April 2020 hat der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) ein rich­tungs­wei­sen­des Urteil zur Bezeich­nung von gemein­nüt­zi­gen Unter­neh­mer­ge­sell­schaf­ten gefällt. Die­ses Urteil schafft Rechts­si­cher­heit für Grün­der und Betrei­ber von gemein­nüt­zi­gen Unter­neh­mer­ge­sell­schaf­ten in Deutschland. Sachverhalt Eine gemein­nüt­zi­ge Unter­neh­mer­ge­sell­schaft (haf­tungs­be­schränkt) woll­te ihre Ein­tra­gung im Han­dels­re­gis­ter vor­neh­men und dabei den abge­kürz­ten Rechts­form­zu­satz “gUG” ver­wen­den. Das Regis­ter­ge­richt lehn­te die Ein­tra­gung jedoch ab,…