Sorgfaltspflicht

Sorg­falts­pflicht bedeu­tet die Ver­pflich­tung, bei bestimm­ten Hand­lun­gen die gebo­te­ne Auf­merk­sam­keit und Vor­sicht wal­ten zu las­sen, um Schä­den für ande­re zu ver­mei­den. Im wirt­schaft­li­chen Kon­text, ins­be­son­de­re bei Lie­fer­ket­ten, ver­langt sie von Unter­neh­men, men­schen­recht­li­che und öko­lo­gi­sche Risi­ken zu erken­nen, zu bewer­ten und geeig­ne­te Maß­nah­men zu ergrei­fen. Die Sorg­falts­pflicht erstreckt sich dabei nicht nur auf das eige­ne Unter­neh­men, son­dern auch auf Geschäfts­part­ner und Zulie­fe­rer. Ziel ist es, ver­ant­wor­tungs­be­wuss­tes und nach­hal­ti­ges Han­deln sicherzustellen.