Sonderkündigungsschutz

Der Son­der­kün­di­gungs­schutz ist ein gesetz­li­cher Schutz, der bestimm­ten Arbeit­neh­mer­grup­pen einen über den all­ge­mei­nen Kün­di­gungs­schutz hin­aus­ge­hen­den Schutz vor Ent­las­sun­gen bie­tet. Er gilt für Per­so­nen, die als beson­ders schutz­be­dürf­tig ein­ge­stuft wer­den, wie zum Bei­spiel Schwan­ge­re, Schwer­be­hin­der­te oder Betriebs­rats­mit­glie­der. Eine Kün­di­gung ist in die­sen Fäl­len meist nur mit vor­he­ri­ger Zustim­mung einer zustän­di­gen Behör­de oder unter extrem stren­gen Vor­aus­set­zun­gen recht­lich zuläs­sig. Damit soll ver­hin­dert wer­den, dass die­se Arbeit­neh­mer auf­grund ihrer spe­zi­fi­schen Lebens­si­tua­ti­on oder ihrer beson­de­ren Funk­ti­on im Betrieb ihren Arbeits­platz ver­lie­ren.