Der Sonderkündigungsschutz ist ein gesetzlicher Schutz, der bestimmten Arbeitnehmergruppen einen über den allgemeinen Kündigungsschutz hinausgehenden Schutz vor Entlassungen bietet. Er gilt für Personen, die als besonders schutzbedürftig eingestuft werden, wie zum Beispiel Schwangere, Schwerbehinderte oder Betriebsratsmitglieder. Eine Kündigung ist in diesen Fällen meist nur mit vorheriger Zustimmung einer zuständigen Behörde oder unter extrem strengen Voraussetzungen rechtlich zulässig. Damit soll verhindert werden, dass diese Arbeitnehmer aufgrund ihrer spezifischen Lebenssituation oder ihrer besonderen Funktion im Betrieb ihren Arbeitsplatz verlieren.

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Alles zur Betriebsratsanhörung bei Kündigung: Rechte, Fristen, Folgen. Praxiswissen für Arbeitgeber & Betriebsräte!