Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn eine Person formal als Selbstständige auftritt, aber tatsächlich wie ein Arbeitnehmer in ein Unternehmen eingegliedert ist. Anzeichen hierfür sind unter anderem, dass die Person an Weisungen gebunden ist, keine eigene unternehmerische Freiheit hat oder ihre Arbeitszeit und ihren Arbeitsort nicht frei bestimmen kann. Die rechtliche Einstufung als Scheinselbstständiger hat zur Folge, dass der Auftraggeber Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen muss und die Person Anspruch auf die Rechte eines Arbeitnehmers, wie Kündigungsschutz oder bezahlten Urlaub, hat.
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