Eine rechtswidrige Kündigung liegt vor, wenn die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gegen gesetzliche Vorgaben, vertragliche Vereinbarungen oder Tarifverträge verstößt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn kein zulässiger Kündigungsgrund vorliegt, die gesetzliche Kündigungsfrist missachtet wurde oder die vorgeschriebene Schriftform fehlt. Auch die Verletzung des besonderen Kündigungsschutzes, etwa bei Schwangeren oder Schwerbehinderten, macht eine Kündigung unwirksam. Betroffene Arbeitnehmer können gegen eine solche Kündigung innerhalb einer dreiwöchigen Frist eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.