Rechtswesen bezeichnet die Gesamtheit der Institutionen, Normen und Verfahren, die der Schaffung, Anwendung und Durchsetzung von Recht dienen. Es umfasst Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung sowie die Akteure wie Gerichte, Anwaltschaft, Staatsanwaltschaften und Behörden. Ziel des Rechtswesens ist es, gesellschaftliche Ordnung zu gewährleisten, Rechtsstreitigkeiten zu lösen und Gerechtigkeit sowie Rechtssicherheit zu fördern. Es unterliegt einem kontinuierlichen Wandel, um sich an gesellschaftliche, wirtschaftliche und technologische Entwicklungen anzupassen.
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