Rechtswesen

Rechts­we­sen bezeich­net die Gesamt­heit der Insti­tu­tio­nen, Nor­men und Ver­fah­ren, die der Schaf­fung, Anwen­dung und Durch­set­zung von Recht die­nen. Es umfasst Gesetz­ge­bung, Recht­spre­chung und Ver­wal­tung sowie die Akteu­re wie Gerich­te, Anwalt­schaft, Staats­an­walt­schaf­ten und Behör­den. Ziel des Rechts­we­sens ist es, gesell­schaft­li­che Ord­nung zu gewähr­leis­ten, Rechts­strei­tig­kei­ten zu lösen und Gerech­tig­keit sowie Rechts­si­cher­heit zu för­dern. Es unter­liegt einem kon­ti­nu­ier­li­chen Wan­del, um sich an gesell­schaft­li­che, wirt­schaft­li­che und tech­no­lo­gi­sche Ent­wick­lun­gen anzupassen.


  • Das neue Rechtsgebiet „KI-Recht“

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    Das neue Rechtsgebiet „KI-Recht“

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