Rechtsrahmen

Rechts­ent­wick­lung bezeich­net den fort­lau­fen­den Pro­zess der Anpas­sung, Ver­än­de­rung und Wei­ter­ent­wick­lung von recht­li­chen Nor­men und Sys­te­men. Sie wird durch gesell­schaft­li­che, wirt­schaft­li­che, poli­ti­sche und tech­no­lo­gi­sche Ent­wick­lun­gen beein­flusst und spie­gelt den Wan­del von Wer­ten und Bedürf­nis­sen wider. Rechts­ent­wick­lung erfolgt durch Gesetz­ge­bung, Gerichts­ent­schei­dun­gen und wis­sen­schaft­li­che Dis­kus­sio­nen, die bestehen­des Recht über­prü­fen und neue Rege­lun­gen schaf­fen. Ihr Ziel ist es, Rechts­sys­te­me an aktu­el­le Her­aus­for­de­run­gen anzu­pas­sen und für Gerech­tig­keit sowie Rechts­si­cher­heit zu sorgen.


  • Das neue Rechtsgebiet „KI-Recht“

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    Das neue Rechtsgebiet „KI-Recht“

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