Der Begriff Rechtsquellen bezeichnet die Ursprünge und Grundlagen, aus denen die verbindlichen Regeln einer Rechtsordnung hervorgehen. Man unterscheidet dabei primär zwischen geschriebenem Recht, wie Gesetzen und Verordnungen, sowie ungeschriebenem Recht, zu dem etwa das Gewohnheitsrecht zählt. Diese Quellen legen fest, welches Verhalten rechtlich geboten oder zulässig ist, und stehen meist in einer hierarchischen Rangordnung zueinander. In modernen Staaten bildet die Verfassung die höchste nationale Rechtsquelle, der alle anderen Normen untergeordnet sind.