Ein Rechtsmittel ist ein förmlicher Rechtsbehelf, mit dem eine Partei eine noch nicht rechtskräftige gerichtliche Entscheidung anfechten kann. Es bewirkt in der Regel, dass das Verfahren in einer höheren Instanz erneut auf Fehler geprüft und gegebenenfalls abgeändert oder aufgehoben wird. Zu den wichtigsten Arten von Rechtsmitteln im deutschen Recht gehören die Berufung, die Revision und die Beschwerde. Durch das rechtzeitige Einlegen eines Rechtsmittels wird der Eintritt der Rechtskraft gehemmt, sodass die Entscheidung vorerst nicht endgültig wirksam wird.