Rechtskommunikation

Rechts­kom­mu­ni­ka­ti­on bezeich­net die Art und Wei­se, wie recht­lich rele­van­te Infor­ma­tio­nen zwi­schen ver­schie­de­nen Akteu­ren ver­mit­telt und ver­stan­den wer­den. Sie umfasst sowohl die Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen Juris­ten, Behör­den und Gerich­ten als auch die Ver­mitt­lung von Recht an die Öffent­lich­keit. Ziel ist es, kom­ple­xe juris­ti­sche Inhal­te klar, ver­ständ­lich und ziel­grup­pen­ge­recht zu for­mu­lie­ren – sei es in Ver­trä­gen, Urtei­len oder öffent­li­chen Stel­lung­nah­men. Eine gute Rechts­kom­mu­ni­ka­ti­on stärkt Ver­trau­en, Trans­pa­renz und die Akzep­tanz recht­li­cher Ent­schei­dun­gen.