Rechte Betriebsrat

Der Betriebs­rat hat ver­schie­de­ne Rech­te, die ihm ermög­li­chen, die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer gegen­über dem Arbeit­ge­ber zu ver­tre­ten. Dazu gehö­ren Infor­ma­ti­ons­rech­te, durch die er über betrieb­li­che Vor­gän­ge infor­miert wer­den muss, sowie Mit­be­stim­mungs­rech­te, die ihm Ein­fluss auf Ent­schei­dun­gen wie Arbeits­zei­ten oder Kün­di­gun­gen geben. Außer­dem hat er Bera­tungs­rech­te, um bei wich­ti­gen betrieb­li­chen Ver­än­de­run­gen mit­wir­ken zu kön­nen, und Zustim­mungs­ver­wei­ge­rungs­rech­te, die ihm erlau­ben, bestimm­te Maß­nah­men des Arbeit­ge­bers abzulehnen.