Der Betriebsrat hat verschiedene Rechte, die ihm ermöglichen, die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Dazu gehören Informationsrechte, durch die er über betriebliche Vorgänge informiert werden muss, sowie Mitbestimmungsrechte, die ihm Einfluss auf Entscheidungen wie Arbeitszeiten oder Kündigungen geben. Außerdem hat er Beratungsrechte, um bei wichtigen betrieblichen Veränderungen mitwirken zu können, und Zustimmungsverweigerungsrechte, die ihm erlauben, bestimmte Maßnahmen des Arbeitgebers abzulehnen.
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