Prozessvergleich

Ein Prozessvergleich ist eine Einigung zwischen den Parteien eines Gerichtsverfahrens, mit der der Streit beigelegt wird. Er wird vor Gericht geschlossen und hat die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils. Im Arbeitsrecht dient er häufig dazu, Kündigungsschutzstreitigkeiten zu lösen oder Ansprüche gütlich zu regeln. Dabei sind bestimmte rechtliche Grenzen zu beachten, zum Beispiel der Schutz des gesetzlichen Mindesturlaubs.