Prozessvergleich

Ein Pro­zess­ver­gleich ist eine Eini­gung zwi­schen den Par­tei­en eines Gerichts­ver­fah­rens, mit der der Streit bei­gelegt wird. Er wird vor Gericht geschlos­sen und hat die Wir­kung eines rechts­kräf­ti­gen Urteils. Im Arbeits­recht dient er häu­fig dazu, Kün­di­gungs­schutz­strei­tig­kei­ten zu lösen oder Ansprü­che güt­lich zu regeln. Dabei sind bestimm­te recht­li­che Gren­zen zu beach­ten, zum Bei­spiel der Schutz des gesetz­li­chen Min­dest­ur­laubs.