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Das Arbeitsgericht Hamburg hat in einer grundlegenden Entscheidung die Mitbestimmungsrechte bei der Einführung von Künstlicher Intelligenz (KI) in den Arbeitsprozess eines Unternehmens beleuchtet. Mit dem Beschluss vom 16. Januar 2024, Aktenzeichen 24 BVGa 1/24, wurde ein bedeutender Fall entschieden, der die Rolle des Betriebsrats beim Einsatz neuer Technologien wie ChatGPT thematisiert. Der Fall betraf den…