Der Betriebsrat hat verschiedene Pflichten, die sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz ergeben. Dazu gehört die Überwachung, dass arbeitsrechtliche Vorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden. Außerdem hat er Gestaltungsaufgaben, indem er Maßnahmen vorschlägt, die den Arbeitnehmern zugutekommen. Eine weitere wichtige Pflicht ist die Vertretung der Interessen der Beschäftigten
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