Das Pflegezeitgesetz (PflegZG) ermöglicht es Beschäftigten in Deutschland, nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen und so Beruf und Pflege besser zu vereinbaren. Es sieht eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung von bis zu zehn Tagen für Akutfälle sowie eine längerfristige Pflegezeit von bis zu sechs Monaten bei vollständiger oder teilweiser Freistellung vor. Während dieser Zeit genießen Arbeitnehmer einen besonderen Kündigungsschutz, sofern der Betrieb mehr als 15 Beschäftigte hat. Zur finanziellen Absicherung des Verdienstausfalls kann beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein zinsloses Darlehen beantragt werden.