Pflegezeit

Die Pflegezeit ermöglicht es Arbeitnehmern, sich für bis zu sechs Monate ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu versorgen. Der gesetzliche Anspruch besteht gegenüber Arbeitgebern mit in der Regel mehr als 15 Beschäftigten und muss mindestens zehn Arbeitstage vor Beginn schriftlich angekündigt werden. Während dieser Zeit ruht die Entgeltzahlung, wobei Betroffene zur finanziellen Absicherung ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen können. Zudem genießen Beschäftigte ab der Ankündigung und während der gesamten Pflegezeit einen besonderen Kündigungsschutz.


  • Arbeitnehmerrechte: Ein umfassender Leitfaden

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    Arbeitnehmerrechte: Ein umfassender Leitfaden

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