PersVG

Das Personalvertretungsgesetz (PersVG) regelt die Mitbestimmung und die Interessenvertretung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Es bildet die Rechtsgrundlage für die Arbeit von Personalräten, die die Belange der Angestellten und Beamten gegenüber der Dienststellenleitung vertreten. Dabei gibt es sowohl das Bundespersonalvertretungsgesetz für Bundesbehörden als auch spezifische Landespersonalvertretungsgesetze für die Verwaltungen der einzelnen Bundesländer. In seiner Funktion ist das PersVG das Pendant zum Betriebsverfassungsgesetz, das die Mitbestimmung in der privaten Wirtschaft strukturiert.