Personalvertretungsrecht

Das Personalvertretungsrecht umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, die die Mitbestimmung und Interessenvertretung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst regeln. Es bildet die gesetzliche Basis für die Errichtung von Personalräten in Behörden sowie Verwaltungen und legt deren Rechte sowie Pflichten gegenüber der Dienststellenleitung fest. Dabei wird zwischen dem Bundespersonalvertretungsgesetz für Bundesbehörden und den jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetzen für die Landes- und Kommunalverwaltungen unterschieden. Das Hauptziel dieses Rechtsgebiets ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zur Wahrung der sozialen, personellen und wirtschaftlichen Belange der Mitarbeiter.